Dienstag, 04. Juni 2024
Kategorie: Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung: Wasserrechtsgesuch GZH

Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung beabsichtigt im Zuge der Sanierung des Graf-Zeppelin-Hauses in Friedrichshafen die vorhandene Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes zu erneuern.

Es ist vorgesehen, die Wärme- und Kälteversorgung über eine Sole-Wasserwärmepumpenanlage mit thermischer Nutzung von Bodenseewasser als Primärenergiequelle umzusetzen. Hierzu wird in einer Tiefe von ca. 15 m das Bodenseewasser mittels einer drucklosen Freispiegelleitung entnommen und in ein neu zu erstellendes unterirdisches Pumpenhaus geleitet. Die Verlegung der Entnahmeleitung erfolgt ab Ufer bis zur Halde des Bodensees auf einer Länge von ca. 700 m mittels HDD-Spülbohrung unter dem Seegrund. Der weitere Verlauf der Leitung bis zum Entnahmeturm erfolgt bis ca. 850 m auf dem Seegrund. Nach der thermischen Nutzung des Bodenseewassers wird das thermisch veränderte Wasser dem Bodensee wieder über das angrenzende Hafenbecken zugeführt. 

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen in der Zeit vom 4. Juni 2024 bis 4. Juli 2024 bei der Stadt Friedrichshafen, Technisches Rathaus, Charlottenstr. 12, Erdgeschoss, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Im Übrigen sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Friedrichshafen unter www.bekanntmachungen.friedrichshafen.de hinterlegt. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis zum 18. Juli 2024 bei der Stadt Friedrichshafen oder beim Landratsamt Bodenseekreis – Amt für Wasser- und Bodenschutz – schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
  2. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den bezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
  3. dass 

    a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

    b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

    wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Friedrichshafen, den 4. Juni 2024

Landratsamt Bodenseekreis – Untere Wasserbehörde

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