Bekanntmachung der Bodenrichtwerte Grundsteuer
Der Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis hat gem. § 196 Abs. 1 - 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die zonalen Bodenrichtwerte für den Geltungsbereich des Gutachterausschusses Östlicher Bodenseekreis zum 01. Januar 2022 ermittelt und in den Sitzungen am 29. Juni 2022 bzw. 09. Februar 2023 und 29. Juni 2023 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgten am 02. Juli 2022 bzw. am 18. Februar 2023 und am 02. Dezember 2023.
In den Sitzungen des Gutachterausschusses am 25. Juni 2024 bzw. am 09. Oktober 2024 wurden die
nachfolgenden Fortschreibungen und Korrekturen der Bodenrichtwerte bzw. der
Bodenrichtwertzonenabgrenzung beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
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