Ausschreibungen & Vergaben
Die Stadt Friedrichshafen hat die E-Vergabe eingeführt. Sie ermöglicht eine elektronische Angebotsabgabe und Kommunikation. Für EU-Vergabeverfahren über den Schwellenwerten ist die E-Vergabe bereits gesetzlich verpflichtend, für nationale Vergabeverfahren unter den Schwellenwerten jetzt aber auch möglich. Die Angebotsabgabe und die Kommunikation soll für die Stadt Friedrichshafen künftig vorrangig über das Vergabeportal Vergabe24 laufen.
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen zu den Ausschreibungen können bei Vergabe 24 für die Stadt Friedrichshafen heruntergeladen werden:
Der Download von Vergabeunterlagen für EU-Ausschreibungen ist grundsätzlich kostenfrei und nicht registrierungspflichtig.
Vergabeunterlagen finden und Angebot abgeben
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Vergabeunterlagen zu erhalten:
- Kiosk-System: Die Registrierung bei Vergabe24 für Friedrichshafen, im sogenannten Kiosk-System, ist kostenfrei und es werden nur die Ausschreibungen der Stadt Friedrichshafen angezeigt. Durch Auswahl eines einzelnen öffentlichen Auftrags werden zwei blaue Verlinkungen angezeigt, einer davon verweist auf das kostenfreie Kiosk-System. Im Einzelfall können Gebühren für das Herunterladen von Vergabeunterlagen anfallen.
Die Abgabe des Angebots erfolgt über die in den Vergabeunterlagen beschriebene Wege, zum Beispiel über das Kiosk-System. - Vergabe24: Auch über das Gesamtportal www.vergabe24.de sind die Unterlagen erhältlich, das eine kostenpflichtige Registrierung für ein Abonnement erfordert. Die Anmeldung für das Gesamtportal bietet weitere Funktionalitäten und kann für manche Auftragnehmer sinnvoll sein. Im Einzelfall können Gebühren für das Herunterladen von Vergabeunterlagen anfallen. Die Abgabe des Angebots erfolgt über die in den Vergabeunterlagen beschriebene Wege.
Bei Fragen zum Download und zur elektronischen Abgabe hilft der kostenfreien Bietersupport unter www.vergabe24.de, Telefon 0711 66601476.
Weitere Ausschreibungen
Bei wenigen Ausschreibungen ist eine elektronische Angebotsabgabe noch nicht möglich und es werden ausschließlich Angebote in Papierform akzeptiert. Bei einigen weiteren Ausschreibungen werden andere Vergabeplattformen genutzt.
Vergebene Aufträge
Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A und nach § 30 Abs. 1 UVgO (Ex-Post Veröffentlichung):