Gastgeberbereich

Herzlich Willkommen auf unserer Gastgeber-Seite! Sie möchten eine Ferienwohnung oder ein Ferienzimmer in Friedrichshafen vermieten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick. Bei Fragen helfen wir gerne weiter und beraten Sie.

Informationen zur Kurtaxe, Meldewesen und ECHT BODENSEE CARD

Die Echt Bodensee Card (EBC) ist die regionale und einheitliche Gästekarte für die teilnehmenden Gemeinden am nördlichen Bodenseeufer. In den teilnehmenden Gemeinden erhält jeder Gast die gleichen touristischen Vorteilsleistungen. 

Wesentlicher Bestandteil der EBC ist die kostenfreie ÖPNV-Nutzung von Bus und Bahn im gesamten Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) sowie Vorteile bei mehr als 195 Attraktionen und Ausflugszielen in der Vierländerregion Bodensee. Schiffs- und Fährverbindungen sind derzeit in der EBC nicht inkludiert. Auf die Fährverbindung zwischen Friedrichshafen und Romanshorn gibt es mit der EBC jedoch einen Vorteil von 10% und die Gäste erhalten auch einzelne Rund- und Ausflugsfahrten mit der EBC vergünstigt.

Für Einheimische wurde mit der ECHT BODENSEE CARD HOME ein neues Angebot als Kombination der bodo-eCard und der EBC geschaffen. Die Inhaber der Karte erhalten damit neben vergünstigten Tarifen im ÖPNV auch Ermäßigungen und Vorteile bei den Kultur- und Freizeitangeboten in der Bodenseeregion.

Projektträger der EBC ist die regionale Tourismusorganisation - die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT). Die DBT wurde 2013 als Destinationsmanagement Organisation gegründet. Gesellschafter der DBT sind die Landkreise Bodensee, Sigmaringen und Lindau sowie die Gemeinden Stockach und Bodman-Ludwigshafen im Landkreis Konstanz. Friedrichshafen hat mit der DBT eine Kooperationsvereinbarung für die Teilnahme an der EBC abgeschlossen.

Die EBC wird als Papierkarte oder als digitale Karte in Form eines Handytickets für den Gast angeboten. Der Gast kann zwischen den beiden Möglichkeiten wählen. 

Zur Information der Gäste gibt es den EBC Reiseführer mit der Abbildung des gesamten Vorteilsprogramm das kontinuierlich ausgebaut wird. Der EBC Reiseführer wird jährlich neu aufgelegt und dient den Gästen als aktuelle Übersicht über das Vorteilsprogramm. In Verbindung mit der digitalen Gästekarte wird es auch einen digitalen Reiseführer geben.

Steigerung der Gästezufriedenheit

  • Kostenlose Nutzung des ÖPNV
  • Vorteilsprogramm mit vielen Ermäßigungen und Zusatzangeboten
  • Vereinfachung der Urlaubsplanung zum Beispiel bei einer Kombination mit einer der Schifffahrt oder als Ergänzung zu einer Radtour oder Wanderung
  • Bevorzugen des Übernachtungsangebots von FN gegenüber Orten ohne EBC

Beitrag zum nachhaltigen Tourismus durch verstärkte Nutzung des ÖPNV

  • weniger Verkehr
  • weniger Parkplatzbedarf
  • Ausbau des Angebots durch den Verkehrsverbund
  • Und dadurch Entlastung der Bürger

Nutzen für Echt Bodensee Region

  • Stärkung der Region im Wettbewerb mit anderen Urlaubsregionen
  • Erleichterung der Zusammenarbeit der Tourismusakteure
  • Steigerung des Bekanntheitsgrades und der Reichweite

Nutzen Für die Tourist-Information Friedrichshafen

  • Verbesserte Statistiken zur Gästestruktur und daher bessere Möglichkeiten für gezieltes Marketing
  • Steigerung des Stellenwerts des Tourismus durch konkrete Zahlen
  • Keine eigene Gästekarte mehr notwendig

Die Erfassung der Gastdaten erfolgt über ein elektronisches Meldewesen auf Grundlage der Kurtaxesatzung Friedrichshafen.

Auf den Meldescheinen werden rechtlich abgestimmte Inhalte und Hinweise zur Grundlage der Datenerhebung und zum Datenschutz abgedruckt. Eine Herausgabe oder missbräuchliche Nutzung der Daten durch Dritte ist gemäß dem Datenschutzgesetz unterbunden.

Folgende Gastdaten sind, zu erfassen:

  • Tag der Anreise, Tag der voraussichtlichen Abreise
  • Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum des Hauptanmelders (=1. Person)
  • Name, Vorname, Geburtsdatum der Mitreisenden (Person 2 bis 99)
  • Wenn Nationalität nicht Deutsch, dann Nummer des Ausweisdokuments, in dem Fall bitte auch Pflicht zur Unterschrift des Meldescheins und Aufbewahrungspflicht laut Bundesmeldegesetz beachten
  • Gegebenenfalls Kennzeichnung, ob Befreiung von der Kurtaxe

Bitte beachten Sie, dass die Meldepflicht von ausländischen Gästen laut Bundesmeldegesetz (§ 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten und § 30 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten) weiterhin gültig ist. Die Meldescheine von ausländischen Gästen müssen nach wie vor vollständig ausgefüllt (mit Ausweisnummer), händisch am Tag der Anreise unterschrieben, für ein Jahr aufbewahrt werden. Anschließend müssen die Meldescheine innerhalb von drei Monaten vernichtet werden.
Im elektronischen Meldewesen werden die Daten nach 8 Jahren gelöscht, da sie ein Bestandteil einer Rechnung sind. Die Server auf denen die Daten liegen befinden sich in Deutschland und sind entsprechend der Datenschutzverordnung geprüft.

Kurtaxesatzung Friedrichshafen

Alle Übernachtungsgäste haben ab der ersten Übernachtung Anspruch auf eine EBC.

  • Bis zum 31.12.2024:
    Hauptsaison 01.04. – 31.10.: Erw. 2,50 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 1,25 Euro/Nacht
    Nebensaison 01.11. – 31.03.: Erw. 1,50 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 0,75 Euro/Nacht
  • Ab dem 01.01.2025: 
    Hauptsaison 01.04. – 31.10.: Erw. 2,80 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 1,40 Euro/Nacht
    Nebensaison 01.11. – 31.03.: Erw. 1,70 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 0,85 Euro/Nacht

Befreiungen

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Teilnehmende von Schullandheimaufenthalten
  • Menschen mit Behinderung (80%) und deren Begleitung (Nachweis)
  • Geschäftsreisende 

Kinder und Jugendliche = Ermäßigt
Der Tarif für Kinder und Jugendliche gilt ab dem 6. Geburtstag (2025 wird der Jahrgang 2019 6 Jahre alt) bis einen Tag vor dem 18. Geburtstag (2025 wird der Jahrgang 2007 18 Jahre alt). Familien deren Kinder im Laufe des Aufenthalts ihren 6. Geburtstag feiern ist darauf hinzuweisen, dass ab dem Geburtstag auf für diese Kinder im ÖPNV die EBC vorgezeigt werden muss. Sofern die Familie dieses Angebot nach dem Geburtstag nutzen möchte, muss am Geburtstag ein neuer Meldeschein ausgefüllt und eine EBC ausgestellt werden.

Geschäftsreisende
Geschäftsreisende sind von der Kurtaxe befreit. Als Geschäftsreisende gelten nicht Messebesucher und Tagungsteilnehmer die aus privaten Gründen eine Veranstaltung besuchen. Auf Verlangen des Steueramts ist ein Nachweis über den geschäftlichen Anlass zu erbringen. Dies kann die Reservierungsbestätigung sein, die über die Firma getätigt wurde, die Einladung der ortsansässigen Firma oder die Rechnung mit der Firmenanschrift. 

Geschäftsreisende können auf Wunsch die EBC erhalten. Es gelten dann die regulären Tarife für Erwachsene. Im Meldewesen wählen Sie dann die Kategorie „Geschäftsreisende mit EBC“.

Schullandheimaufenthalte/Studienreisen
Die Befreiung von der Kurtaxe für Schullandheimaufenthalte gilt für:

  • Schulklassen und den begleitenden Lehrer
  • Studierende (Hochschulen, Universitäten), wenn der Nachweis vorgelegt werden kann, dass diese sich auf einer Studienreise befinden (z.B. Bachelor-/Master-Thesis, Projektarbeiten): Befreiung kann über Schullandheimaufenthalt erfolgen
  • Musikvereine, wenn der Nachweis vorgelegt werden kann, dass sich diese auf einer Studienreise befinden (z.B. Probenwochen/enden mit tatsächlichen Probenzeiten und/oder Auftritten)

Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahre, die in sonstigen Gruppen (z.B. Konfirmandenfreizeiten) reisen gibt es keine Befreiung. Es gilt der ermäßigte Tarif.

Teilnehmende von Schullandheimaufenthalten können auf Wunsch die EBC erhalten. Es gelten dann die regulären Tarife für Erwachsene bzw. die ermäßigten Tarife für Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren. Im Meldewesen wählen Sie dann die Kategorie „Schülergruppen mit EBC“.

Von der Tourist-Information wird die Kurtaxe für die Vermarktung als Gäste-Abgabe Friedrichshafen bezeichnet.

Für die Anmeldung gibt es einen Stammdatenbogen der ausgefüllt bei einer der Tourist-Informationen abgegeben werden muss. Auf Wunsch kann dort auch das SEPA-Lastschriftmandat abgegeben werden. Das SEPA-Lastschriftmandat muss im Original mit einer Unterschrift abgegeben werden.

Die passenden Dokumente dazu finden Sie unten im Download-Bereich.

Für die Erfassung benötigen Sie einen PC/Tablet mit Internetzugang und einen Drucker (Tintenstrahl oder Laserdrucker) um die Karten auszudrucken. Eine Installation eines Programmes ist nicht erforderlich.

Online-Zugang und Zugangsdaten

Von der Tourist-Information erhalten Sie für das Meldewesen https://meldeschein.avs.de/friedrichshafen Ihre entsprechenden Zugangsdaten.

Verwenden Sie vorzugsweise den Internetbrowser Firefox. Nach Rückmeldungen von einigen Gastgebern scheint es z.B. mit Google Chrome Probleme zu geben.

Wurde das Passwort kann es von den Tourist-Informationen zurückgesetzt und ein neues Passwort vergeben werden.

Schnittstellen

Der Meldescheinanbieter bietet zu vielen verschieden hausinternen Buchungssystemen Schnittstellen an. Für weitere Details stehen die Tourist-Informationen zur Verfügung.

Die Gästedaten müssen im Meldewesen AVS unter https://meldeschein.avs.de/friedrichshafen/ erfasst und die korrekten Gästekategorien zugeordnet werden.

Im Meldewesen sind entsprechende Kategorien für die Einteilung der Gäste vorbereitet:

  • Erwachsene ab dem 18. Geburtstag
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag
  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Geburtstag
  • Behinderte 80% mit Nachweis
  • Begleitpersonen Behinderte mit Nachweis
  • Geschäftsreisende ohne EBC
  • Geschäftsreisende mit EBC
  • Auszubildende, Studierende, Monteure u.ä. (längerfristige Vermietungen) ohne EBC
  • Auszubildende, Studierende, Monteure u.ä. (längerfristige Vermietungen) mit EBC
  • Schülergruppen (Schullandheim, Studienfahrt) ohne EBC
  • Schülergruppen (Schullandheim, Studienfahrt) mit EBC vom 6. bis zum 18. Geburtstag
  • Schülergruppen (Schullandheim, Studienfahrt) mit EBC ab dem 18. Geburtstag
  • Einheimische, unentgeltliche Familienbesuche, Inhaber von Jahresgästekarten
Cookie-Hinweis

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Quelle: youtube (AVS GmbH)

Bitte nur das Online Handbuch verwenden. Dieses nicht drucken, da es immer wieder zu Anpassungen kommen kann und dadurch Papier gespart werden kann.

Nachdem Kurtaxe verrechnet ist, werden die Gästekarten auf entsprechenden Vorlagen ausgedruckt. Die Vorlagen sind in den Tourist-Informationen Friedrichshafen und Ailingen erhältlich. Meldescheine die für Gäste die von der Kurtaxe befreit sind können Sie auch auf normalem Kopierpapier ausdrucken und für Ihre Unterlagen abheften.

Die Vorlage ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Links ist der Meldeschein zu finden, den der Gast unterschreiben muss. Rechts befinden sich die Gästekarten. Diese können durch eine Perforierung leicht abgetrennt und dem Gast ausgehändigt werden. Für die Ausgabe der Karten werden von den Tourist-Informationen auf Wunsch passende Mäppchen zur Verfügung gestellt.

Mit der DigiCard to Go, der digitalen Gästekarte, ist ein Ausdruck nicht mehr zwangsläufig erforderlich. Damit der Gast die digitale Gästekarte nutzen kann, muss im Meldewesen die Mailadresse des Gastes hinterlegt werden. Der Gast kann dann über einen personalisierten Link die Gästekarte selbstständig auf im Internet abrufen und sie somit auch schon für (einen Teil) die Anreise nutzen.

Die Gäste bekommen mit Aushändigung der EBC Gästekarte den Reiseführer oder gelangen über den QR-Code auf den Kartenmäppchen zu allen Leistungen der Karte. Für die Urlaubsplanung mit dem ÖPNV gibt es einen „Freizeitfahrplan“ mit einer Übersicht der wichtigsten Informationen zum ÖPNV.

Darüber hinaus kann von den Gästen der digitale Reiseführer (PWA = Progressive Web App) genutzt werden.

Die Daten des Gastes können bei der Anreise erfasst, direkt in das Meldewesen eingeben und die Gästekarte ausgedruckt werden. Alternativ können die Gastdaten schon vorab beim Gast abgefragt und in das Meldewesen eingegeben werden. Als Dritte Möglichkeit steht das PreCheckIn zur Verfügung über das der Gast die Daten selbst im System erfassen kann.

Wichtig ist, dass die gesetzliche Unterschriftspflicht bei Gästen aus dem Ausland bestehen bleibt und der Meldeschein in diesem Fall egal ob der Modul PreCheckIn und/oder die digitale Gästekarte genutzt werden, weiterhin vom Gast unterschrieben und aufbewahrt werden muss .

Für Gruppen ab 10 Personen ist ein Gruppenmeldeschein möglich. Bis zu einer Gruppengröße von 9 Personen muss ein normaler Meldeschein verwendet werden, sodass jeder Reisende seine personalisierte EBC erhält. Bei einem Gruppenmeldeschein muss der Hauptreisende eine reale Person sein. Der Vor- und Nachname dieser Person steht auf allen Meldescheinen der Gruppe. Darüber hinaus werden auf der Gästekarte für Gruppen noch das Aufenthaltsdatum und die Meldescheinnummer sowie der Ort abgedruckt.

Beispiel: Gruppe + Max Müller + Ort

Jeder Person dieser Gruppe ist eine EBC auszuhändigen.

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Mailvorlage für den Versand des PreCheckIn-Links:

Deutsch

Sehr geehrte(r) Herr/Frau/Familie...

in wenigen Tagen ist es soweit und wir freuen uns Sie in Friedrichshafen und bei uns im (Fewo/Hotel XY) begrüßen zu dürfen. Für einen schnellen und unkomplizierten Check-In, können Sie vorab Ihre Daten in den Meldeschein eintragen.

LINK aus AVS
Alternativ ist dies auch vor Ort möglich.

Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise!

Ihre Fewo/Hotel XY

Englisch

Dear Mr./Mrs./Family...

in a few days we are looking forward to welcome you in Friedrichshafen and in our house (Fewo/Hotel XY). For a quick and easy check-in, you can enter your data in the registration form in advance.

LINK aus AVS
Alternatively, this is also possible on site.

We wish you a pleasant journey!

Your Fewo/Hotel XY

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Hinweis zur digitalen Gästekarte, diese kann ab Anreisetag (00:00 Uhr) genutzt werden. Auch wenn vorab ein Link versendet wurde, erscheint hier ein Hinweis, dass die Karte erst ab dem Anreisetag gültig ist. Kontrolliert werden kann eine gültige EBC durch den grünen Kontrollbalken in der Gästekarten-Ansicht. Ist die EBC inaktiv, wird dieser rot dargestellt. 

Bei Gästen aus dem Ausland muss zusätzlich aber immer die EBC in Papierform ausgedruckt werden, da laut Bundesmeldegesetz eine Unterschriftspflicht bei der Anmeldung besteht. Dies geht aber auch auf herkömmlichem Papier und muss nicht auf einer Meldeschein Druckvorlage sein. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.echt-bodensee.de/planen/echt-bodensee-card/faq-digitale-gaestekarte

Für die Abrechnung ist vor allem die Zuweisung der korrekten Kategorien wichtig. Auf Basis dieser Daten wird die Abrechnung mit dem Gastgebenden erstellt aber auch die zwischen der DBT und der Stadt.

Die Tourist-Informationen versuchen mit zielgenauem Marketing Gäste für Friedrichshafen zu begeistern und die Unterkünfte zu füllen. Dafür ist es wichtig die richtige Zielgruppenansprache zu wählen und die Maßnahmen an den richtigen Orten einzusetzen. Der korrekten Alters- und Ortsangabe sind hierfür besonders wichtig.

Falsche Angaben auf den Meldescheinen verursachen darüber hinaus einen enormen Mehraufwand bei den Kontrollen. Die Kontrollen müssen durchgeführt werden um einen Missbrauch der Karten vorzubeugen bzw. diesen zu verhindern.

Die Kurtaxe wird beim Gastgebenden bezahlt. Auf welche Art und Weise diese eingezogen wird steht den Gastgebenden frei, zum Beispiel in bar, per Überweisung, Kreditkarte, Girocard oder Paypal oder auch über booking oder airbnb (Achtung: hier wird auch Provision auf die Kurtaxe fällig).

Die Abrechnung mit der Stadt erfolgt zunächst monatlich. Später sind bei Bedarf auch quartalsweise Abrechnungen möglich. Abrechnet werden nur Gäste die bereits abgereist sind.

Damit die Abrechnungen korrekt sind und die Gästekarten nicht unberechtigt genutzt werden, müssen Änderungen an den Daten immer umgehend vorgenommen werden. Bis zum Tag der Abreise können die Gastgebenden diese selbst im System vornehmen.

Nach der Abreise können Meldescheine nur noch von den Tourist-Informationen bearbeitet werden. Änderungen können Sie dann Mithilfe des Änderungsformulars vornehmen, dieses finden Sie im Download-Bereich.

Nach der Rechnungserstellung am 3. Werktag eines Monats sind keine Anpassungen mehr möglich.

Die Stadt Friedrichshafen muss die Umsatzsteuer in den monatlichen Abrechnungen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Wenn Gastgebende umsatzsteuerpflichtig beim zuständigen Finanzamt geführt sind, kann die ausgewiesene Umsatzsteuer aus den monatlichen Abrechnungen entsprechend als Vorsteuer geltend gemacht werden. Gleichzeitig muss dann die Umsatzsteuer in der Kurtaxe ausgewiesen und ebenfalls an das Finanzamt abgeführt werden.

Folgende Beispiele sind möglich:

  • Gesamtbetrag Übernachtung inkl. Kurtaxe
  • Enthalten 7% Umsatzsteuer = xx,xx EUR
  • Einzelpreis netto Übernachtung
  • Einzelpreis netto Kurtaxe
  • Gesamtpreis netto
  • zzgl. 7% Umsatzsteuer
  • Gesamtpreis brutto

Achtung: Bei Frühstücksleistungen und anderen Leistungen ist die Umsatzsteuer ebenfalls auszuweisen (Speisen und Getränke 19%).

Im Fall der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG (Genehmigung durch das zuständige Finanzamt) ist keine Umsatzsteuer in den Übernachtungs-/Beherbergungs-Rechnungen für die Kurtaxe auszuweisen. In diesem Fall ist kein Vorsteuer-Abzug aus den mtl. Abrechnungen der Stadt Friedrichshafen möglich. Die Kurtaxe wird brutto dem Übernachtungs-/Beherbergungsentgelt aufgeschlagen. Der Hinweis der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist entsprechend in der Rechnung anzugeben.

Weitere Fragen zu dem Umsatzsteuerausweis sind mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin zu klären.

Für die korrekte Rechnungserstellung wird Ihre Steuernummer / USt-ID-Nr benötigt, da die Tourist-Informationen steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art sind. Eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung ist daher erforderlich. Die Stadt muss zudem für die Kurtaxe 7% Umsatzsteuer abführen.

Die Abrechnung der Kurtaxe kann per Überweisung oder durch Bankeinzug mittels eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgen. 

Bilder, Logos, Broschüren

Für die Vorstellung der EBC auf Ihrer Internetseite können Sie verschiedene Medien der DBT nutzen. Das EBC-Werbepaket finden in der Bilddatenbank der DBT. Bitte beachten Sie, dass alle Bilder etc. nur im Zusammenhang mit der EBC auf Internetseiten, in den sozialen Netzwerken und in Broschüren verwendet werden dürfen. Bitte beachten Sie ebenfalls das entsprechende Copyright, insofern angegeben.

Hinweise/Texte

Wir bitten Sie auch auf Ihrer Internetseite auf die Gäste-Abgabe und die Echt Bodensee Card hinzuweisen.

Sie können auch einfach folgenden Text verwenden:

Deutsch

Gäste-Abgabe Friedrichshafen und Echt Bodensee Card

Als Übernachtungsgast zahlen Sie die Gäste-Abgabe Friedrichshafen. Dafür erhalten Sie die Echt Bodensee Card – Ihre Gästekarte für die kostenfreie Nutzung der öffentlichen

Verkehrsmittel im Verkehrsverbund bodo und weitere Zusatzleistungen bei Partnern. Weitere Informationen: Echt Bodensee Card

Die Gäste-Abgabe Friedrichshafen, die von der Stadt Friedrichshafen erhoben wird beträgt:

  • Bis zum 31.12.2024: 
    Hauptsaison 01.04. – 31.10.: Erw. 2,50 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 1,25 Euro/Nacht
    Nebensaison 01.11. – 31.03.: Erw. 1,50 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 0,75 Euro/Nacht
  • Ab dem 01.01.2025: 
    Hauptsaison 01.04. – 31.10.: Erw. 2,80 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 1,40 Euro/Nacht
    Nebensaison 01.11. – 31.03.: Erw. 1,70 €/Nacht, Kinder u. Jugendliche 6 bis 18 Jahre 0,85 Euro/Nacht

Befreiungen

  • Kinder bis 6 Jahre
  • Teilnehmende von Schullandheimaufenthalten
  • Menschen mit Behinderung (80%) und deren Begleitung (Nachweis)
  • Geschäftsreisende 

Die Abrechnung erfolgt über uns.

Englisch

Guest tax Friedrichshafen and Echt Bodensee Card

Overnight guests in Friedrichshafen will pay a guest tax – therefor you receive your ECHT BODENSEE CARD as soon as you check in at your accomodation in Friedrichshafen.

Use your guest card for amazing experiences thanks to more than 200 recreational offers and save time, money and stress by travelling for free on busses and trains within the Bodensee-Oberschwaben transport assiociation (bodo). More Information: Echt Bodensee Card

The Friedrichshafen guest tax is levied by the administration of Friedrichshafen:

  • Till 31 December 2024:
    High season 1 April to 31 October: Adults 2,50 €/night, children and young people 6 to 18 years 1,25 Euro/night
    Low season 1 November to 31 March: Adults 1,50 €/night, children and young people 6 to 18 years 0,75 Euro/night
  • From 01 January 2025:
    High season 1 April to 31 October: Adults 2,80 €/night, children and young people 6 to 18 years 1,40 Euro/night
    Low season 1 November to 31 March: Adults 1,70 €/night, children and young people 6 to 18 years 0,85 Euro/night

Exempt from the guest tax are:

  • Children up to 6 years
  • school trips
  • People with disabilities (80 %) and their companions (proof)
  • Business travellers
  • Patients of hospitals

The guest tax will be charged by your host.

Sowohl der Missbrauch der Echt Bodensee Card sowie die Nichtbeachtung der korrekten Dateneingabe können zu Schätzungen der Kurtaxe (Kurtaxesatzung §7 (10) und Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Abteilung Stadt- und Stiftungspflege Abteilung Steuern und dem Rechtsamt der Stadt Friedrichshafen führen. Die Tourist-Informationen und die Abteilung Steuern stehen bei Fragen rund um das Meldewesen oder kurzfristig auftauchenden Schwierigkeiten für Rückfragen oder Unterstützung zur Verfügung. Bei erkennbarem und nachweisbarem Vorsatz werden selbstverständlich umgehend weitere Schritte in die Wege geleitet.  

Für Fragen zu der Gäste-Abgabe (Kurtaxe) und der Echt Bodensee Card und vor allem zum Meldewesen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter zur Verfügung . Sollten Sie einen Rückruf wünschen, melden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail und sobald ein Ansprechpartner zur Verfügung steht werden Sie angerufen.

Für Neuanbieter von Ferienwohnungen und Zimmer

  1. Preisfestlegung
    Der Übernachtungspreis für die Wohnung wird durch den Vermieter bestimmt. Zu beachten ist, dass der Tagespreis ein absoluter Endpreis ist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung). Unter dem Endpreis ist der tatsächlich zu zahlendem Preis einschließlich Umsatzsteuer und sämtlicher pauschaler und obligatorischer Nebenkosten zu verstehen. 
    Das bedeutet, dass Kosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie für Bettwäsche/Handtücher und die Endreinigung grundsätzlich in den Mietpreis mit einbezogen werden müssen. Bei Ferienzimmern muss der Endpreis ebenfalls das Frühstück beinhalten. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann zu einer Abmahnung oder im Falle einer geahndeten Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen!
  2. Richtigkeit der Angaben
    Der Vermieter hat für die Richtigkeit der von ihm gegebenen Informationen (insbesondere Haus- und Leistungsbeschreibung) und der zu Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos etc.) einzustehen. Der Vermieter gewährleistet, dass sich die Wohnung während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung in sauberem, ordentlichem und betriebsfähigem Zustand befindet. Er versichert ferner, dass alle Einrichtungen und Anlagen des Betriebes den gesetzlichen/behördlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Über eventuelle Änderungen und Einschränkungen des Betriebes ist die Tourist-Information umgehend zu informieren. Gleiches gilt hinsichtlich Veränderungen in der näheren Umgebung des Betriebes, von denen Einwirkungen auf den ungestörten Aufenthalt von Gästen ausgehen könnten (z. B. Baustellen)

Bauordnungsamt
Bitte klären Sie mit dem zuständigen Bauordnungsamt die Frage der Nutzungsänderung! Diese muss im Vorhinein beantragt werden, wenn sie in einem Bauantrag noch nicht berücksichtigt wurde. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wohnraum als Ferienwohnung/Ferienzimmer genutzt werden darf. Die Frage, ob eine Nutzungsänderung zur Ferienwohnung verfahrensfrei, ggf. mit Antrag zulässig ist und ob ein entsprechender Bauantrag überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Unter folgendem Links finden Sie weitere Informationen: 

Gewerbeamt – Gewerbeanmeldung, wenn z. B. weitere Serviceleistungen angeboten werden oder bei mehr als 10 Betten!
Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn neben der reinen Unterkunftsvermietung weitere Serviceleistungen wie z.B. Frühstück, Brötchenservice, eine regelmäßige Reinigung der Unterkunft, Organisation von Freizeitaktivitäten und das Bereitstellen von Speisen und Getränken erfolgt. Ebenfalls ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, wenn die Bettenanzahl mehr als 10 Betten beträgt.
Betriebe, bei denen dies der Fall ist, müssen bei der Stadt Friedrichshafen ein Gewerbe anmelden und erhalten einen entsprechenden Gewerbeschein mit dem z.B. auch Waren im Großhandel bezogen werden können. Für nähere Informationen senden wir Ihnen gerne das Informationsblatt des Gewerbeamts zu.

Rundfunkbeitrag
Am 1. Januar 2013 startete der Rundfunkbeitrag und löste damit die Rundfunkgebühr ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden, ebenfalls spielt die Anzahl an Geräten keine Rolle mehr. Mit 17,50€ monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

Für Anbieter von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen gilt:
Wer Hotel- oder Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss sie bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Die Beitragspflicht besteht zusätzlich zu Betriebsstätten auch für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge. Pro Betriebsstätte ist das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung fällt ein Drittel des Beitrags in Höhe von 5,99€ pro Monat an. Weitere Informationen dazu sowie die Anmeldeformulare und das Formular zur saisonalen Stilllegung befinden sich im Vermieterportal.

GEMA
Mit der Bezahlung der Rundfunkgebühren an die GEZ sind die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gesendeten Musikwerken und die hierfür den Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Vergütungsansprüchen nicht abgegolten. Zusätzlich ist für die Weiterleitung von Hörfunk- und Fernsehsendungen durch eine Verteileranlage eine Vergütung an die GEMA zu entrichten, auch wenn im Anschluss an die Weiterleitung keine öffentliche Wiedergabe erfolgt (Weiterleitung vom Privatanschluss in die Ferienwohnung). Unter www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinderkönnen Sie den für Sie geltenden GEMA-Tarif ermitteln. Je nach Ausstattung beträgt dieser in der Regel zwischen 20 und 35 Euro im Jahr. 

Netzwerkpartner (Stufe 1)

  • Wöchentliche E-Mail zu aktuellen Themen und Hinweisen
  • Quartalsweise erscheinender Newsletter mit Neuigkeiten und einem Überblick über anstehende Projekte
  • Bereitstellung von Prospekten und Broschüren zur Auslage in der Unterkunft
  • Kosten: keine

Anzeigenpartner (Stufe 2)

  • alle Leistungen der Stufe 1 plus:
  • Darstellung der Unterkunft auf den Internetseiten der Tourist-Informationen Friedrichshafen und Ailingen: www.tourismus.friedrichshafen.dewww.ailingen.de 
    Der Eintrag beinhaltet Bilder, Beschreibung, Ausstattungsmerkmale, Kontaktdaten der Gastgeber, Anfrageformular.
    Keine Onlinebuchbarkeit & kein Belegungskalender.
  • Schulungen zu aktuellen Schwerpunktthemen
  • Textservice und englischer Übersetzungsservice für die Internetseiten der Tourist-Information
  • Einfacher Fotoservice für Bilder der Unterkunft
  • Darstellung der Unterkunft im Online Gastgeberverzeichnis
    Kosten: 50,00 €
    Keine Onlinebuchbarkeit & kein Belegungskalender.

Buchungspartner (Stufe 3)

  • alle Leistungen der Stufe 1 & 2 plus:
  • Darstellung der Unterkunft auf den Internetseiten der Tourist-Informationen Friedrichshafen und Ailingen: www.tourismus.friedrichshafen.dewww.ailingen.de 
    Der Eintrag beinhaltet Bilder, Beschreibung, Ausstattungsmerkmale, Kontaktdaten der Gastgeber, Anfrageformular, Preise und Belegungskalender.
  • Darstellung der Unterkunft in Angeboten bei Unterkunftsanfragen per Telefon und E-Mail in den Tourist-Informationen
  • Möglichkeit der Anbindung des unterkunftseigenen Buchungssystem
  • Optional: Buchungsstrecke für die eigene Webseite

    Kosten: keine einmaligen Kosten, sondern 10% Provision pro Buchung bei Online-Buchungen über die Tourist-Information oder 1% Provision pro Buchung bei Buchungen über die Buchungsstrecke auf der eigenen Webseite

Buchungspartner plus (Stufe 4)

  • alle Leistungen der Stufe 1, 2 & 3 plus:
  • Zusätzliche Anbindung an folgende externe Buchungsportale nach Wahl:
    • + booking.com*
    • + bestfewo*
    • + holidu (inkl. www.echt-bodensee.de & www.bodensee.de)*

      Kosten: keine einmaligen Kosten, sondern 10% Provision pro Buchung bei Online-Buchungen über die Tourist-Information oder 1% Provision pro Buchung bei Buchungen über die Buchungsstrecke auf der eigenen Webseite oder 13% Provision pro Buchung bei der Buchung über ein externes Buchungsportal

DTV- Klassifizierung
Ist die Sterne-Klassifizierung von Ferienwohnungen und Ferienzimmern. Die Teilnahme ist freiwillig und dafür müssen gewisse Mindestkriterien erfüllt sein. Die Klassifizierung ist dann für 3 Jahre gültig. Die DTV-Sterne gelten als eine freiwillige Qualitätskontrolle mit bundesweit einheitlichen Standards. Für die Klassifizierung fallen Prüfungskosten sowie eine Bearbeitungspauschale an.

familien-ferien Baden-Württemberg
Die Zertifizierung „familien-ferien“ wird gemeinsam von der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und der DEHOGA Tourismus Baden-Württemberg GmbH verliehen. Ausgezeichnete Unterkünfte sind besonders für Familien mit Kindern ausgestattet und bieten zum Beispiel ein Babybett, eine Wickelauflage und einen Spielplatz in unmittelbarer Nähe. Familienfreundliche Betriebe dürfen das Logo zu Werbezwecken nutzen, außerdem besteht die Teilnahmemöglichkeit an Marketingmaßnahmen der TMBW. Ein Eintrag auf der Website www.familien-ferien.de oder im „familien-ferien Magazin“, regelmäßige Pressemitteilungen und eigene Veranstaltungen wie Apfelaktionstage zählen dazu. 

Kosten für Beherbergungsbetriebe: 175, -€ zzgl. 19% MwSt.

Weitere Informationen und eine Auflistung aller Kriterien finden Sie unter www.bw.tourismusnetzwerk.info/inhalte/marketing/themenmarketing/familien-ferien-in-baden-wuerttemberg/

„ECHT nachhaltig“ – Auszeichnung
Durch die „echt nachhaltig“-Dachmarke des Deutschen Bodensee Tourismus (DBT) sollen besonders nachhaltige Betriebe am Bodensee sichtbar gemacht und gefördert werden. So soll eine einheitliche Übersicht für Touristen und Einheimische entstehen. In der Unterkunftskategorie reicht zur Teilnahme eine bestehende Zertifizierung oder Mitgliedschaft in einer nachhaltigen Vereinigung aus (z. B. bei Viabono oder BioHotels). Besteht noch keine, kann eine Ernennung durch die DBT für besonders nachhaltiges Engagement erfolgen. Es kommen im Rahmen der Auszeichnung keine gesonderten Kosten auf die Gastgeber zu. Nach der Anerkennung erhalten sie den „echt nachhaltig“-Partnerstatus, welcher 12 Monate gültig ist. Unter anderem darf die Unterkunft dann das Logo der Initiative zu Werbezwecken nutzen und wird unter www.echt-bodensee.de/der-bodensee/echtnachhaltig/unterkunft als Partner ausgespielt. 
Unter https://www.echt-bodensee.de/der-bodensee/echtnachhaltig/auszeichnung finden Sie ebenfalls den Leitfaden mit weiteren Informationen, sowie eine Auflistung aller anerkannten Zertifizierungen. 

Serviceteam für Gastgeber in Friedrichshafen und Ailingen

Tourist-Information Ailingen
Anna Fehringer
Tel. +49 7541 507-222
 

Tourist-Information Friedrichshafen
Julia Fink
Tel.: +49 7541 203-55411
 

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