Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro)
Fassung vom 02.04.2025
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Haus- und Besucherordnung regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) und seinen Besucherinnen und Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten oder durch den Abschluss eines Abonnementsvertrags mit der Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) zustande kommt.
Bei online-Verkäufen gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Verkäufers:
2. Vertragsschluss
a) Beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse oder an der Vorverkaufskasse des Kulturbüros kommt der Vertrag mit der Übergabe des Tickets zustande. Bei einer schriftlichen oder telefonischen Bestellung oder Reservierung kommt der Vertrag mit der Bezahlung des Tickets zustande. Die Bestellung eines Abonnements ist ein verbindliches Kaufangebot. Der Vertrag kommt mit Versand oder Übergabe des Abonnementausweises zustande.
b) Der Vertrag kommt nur direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Bei Tickets für Veranstaltungen, deren Veranstalter nicht die Stadt Friedrichshafen ist (Fremdveranstaltungen) fingiert die Stadt Friedrichshafen nur als Vermittlerin der Eintrittskarte im Auftrag bzw. Namen des jeweiligen Veranstalters. Die Stadt Friedrichshafen haftet nicht für die Durchführung der Fremdveranstaltung.
c) Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich.
d) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Die Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) behält sich vor, bei Zuwiderhandeln rechtliche Schritte einzuleiten und die Kundinnen und Kunden in Zukunft vom Erwerb weiterer Eintrittskarten auszuschließen.
3. Widerruf/Rücknahme
a) Dem Käufer steht kein Recht auf Widerruf des Vertrages zu. Ausgenommen ist der online-Kauf eines Gutscheins. Hierfür gilt das Widerrufsrecht nach den AGB des Online-Verkäufers.
b) Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Dies gilt auch für nicht besuchte Abonnementvorstellungen sowie für verfallene Gutscheine. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Vorstellung nicht besucht werden konnte oder der Gutschein nicht eingelöst wurde.
4. Änderung, Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung
a) Änderungen des Veranstaltungsablaufs oder – ortes berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte gegen Erstattung des Kaufpreises. Dies gilt auch bei einer Änderung der Besetzung, soweit nicht die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers wesentlich ist für die Veranstaltung. In diesem Fall kann der Eintrittspreis auf Anforderung rückerstattet werden.
b) Muss eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder auf einen anderen Termin verlegt werden, so besteht ein Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises. Dies gilt auch bei Abbruch einer Aufführung, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war.
c) Die Rückerstattung des Kaufpreises muss spätestens sechs Wochen nach dem Veranstaltungstermin geltend gemacht werden.
d) Für Veranstaltungen im Rahmen eines Abonnements gelten die besonderen Bedingungen unter Nr 5.
5. Besondere Abonnementbedingungen
a) Laufzeit
Das Abonnement wird für eine Spielzeit abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, es sei denn, der Abonnent oder die Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) kündigen bis zum 31. Juli des Jahres zum Ende der laufenden Spielzeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Abonnement auch nur für eine Spielzeit abgeschlossen werden. Geschenkabonnements und Wahlabonnements sowie Abonnements von Schülern, Studenten und Auszubildenden werden für eine Spielzeit abgeschlossen und enden danach automatisch.
b) Bezahlung
Abonnements können nur auf Rechnung oder per Abbuchung mittels SEPA-Lastschriftmandat erworben werden. Der Betrag wird spätestens zum 1. Oktober fällig.
Werden Abonnements nach dem 1. Oktober bestellt, gilt die auf der Rechnung genannte Fälligkeit. Abonnementzahlungen mittels SEPA-Lastschriftmandat werden Anfang Oktober einer Spielzeit nach Vertragsschluss per Lastschrift eingezogen. (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE51ZZZ00000111765 / Mandatsreferenz: wird auf der Rechnung angegeben).
Werden fällige Zahlungen auch nach schriftlicher Erinnerung nicht geleistet, wird zuzüglich zum Abo-Preis eine Mahngebühr fällig.
c) Persönlicher Abonnementausweis
Die Kunden erhalten ihre Rechnungsunterlagen per Post bis spätestens zwei Wochen vor der ersten Abonnementvorstellung, sowie einen Ausweis, der beim Besuch der jeweiligen Abonnementvorstellung als Eintrittskarte gilt. Der Ausweis ist nur für einzelne Vorstellungen an Dritte übertragbar. Der Verlust des Abonnementausweises ist dem Abonnementsbüro mitzuteilen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR kann einmalig ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
Der Abonnent ist verpflichtet, den Abonnementausweis nach Erhalt unverzüglich auf seine Korrektheit hinsichtlich Anzahl, Datum und Ort der Veranstaltungen, Ermäßigung etc. zu prüfen und etwaige Reklamationen unverzüglich geltend zu machen. Sollte der Abonnementausweis bis spätestens eine Woche vor der ersten Vorstellung noch nicht beim Kunden eingetroffen sein, ist die Abonnentin verpflichtet, dies der Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) anzuzeigen.
Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind der Stadt Friedrichshafen (Kulturbüro) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
d) Abonnementvorstellungen
Sollten aus künstlerischen, technischen oder dispositionellen Gründen Änderungen der Aufführungen, der Vorstellungstermine oder Plätze erforderlich sein, werden Abonnenten nach Möglichkeit rechtzeitig benachrichtigt. Diese Änderungen begründen kein Kündigungs- oder Rückerstattungsrecht. Dies gilt auch bei einem Ausfall einer Abonnementvorstellung aufgrund höherer Gewalt.
e) Weiterveräußerung
Abonnementausweise oder Besucherrechte aus einem Abonnement dürfen nicht über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen selbst oder durch Dritte gewerblich oder kommerziell veräußert werden.
6. Streitbeilegungsverfahren
Die Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
7. Recht
Die Stadt Friedrichshafen (Zeppelin-Stiftung, Kulturbüro) ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
8. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (mit Besucherordnung) treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Friedrichshafen, 02.04.2025
Kartenservice im Kulturbüro
Olgastraße 21
88045 Friedrichshafen
Telefonisch und per E-Mail erreichbar
+49 7541 203-53300
ticket@friedrichshafen.de
www.kulturbüro.friedrichshafen.de
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr