Freitag, 07. Juni 2024

Förderpreis 2024 für junge Künstlerinnen & Künstler

Die Stadt Friedrichshafen vergibt aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung seit 2001 jährlich Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler, die einen Bezug zu Friedrichshafen vorweisen können und sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs befinden – sei es in einer künstlerischen Ausbildung oder am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit.
Gruppenfoto der Preisträger des Förderpreises für junge Künstlerinnen und Künstler 2022
Die Preisträger des Förderpreises für junge Künstlerinnen und Künstler 2022 (v. l. n. r.): Tim Kriegler (Artistik), Thimo Niesterok (Jazztrompete), Verena Seyboldt (Gesang), Lukas Hengelhaupt (Bildende Kunst) sowie der damalige Bürgermeister Andreas Köster. Bei der Preisverleihung nicht anwesend war Preisträger Nikolaus Henseler (Dirigat). (Foto: Stadt Friedrichshafen)

Auch 2024 stellt die Stadt Friedrichshafen wieder 12.000 Euro aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung für diesen Zweck zur Verfügung. Preisträgerinnen oder Preisträger können alle künstlerisch Tätigen sein, die überdurchschnittliche Leistungen sowie Begabung nachweisen können und für die Zukunft bedeutende Werke erwarten lassen. Die Verleihung des Förderpreises soll den Empfängerinnen und Empfängern die Möglichkeit geben, sich weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Vergabe erfolgt durch eine Jury, die vom Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderates der Stadt Friedrichshafen zusammengestellt wird. Die Preise werden am Sonntag, 20. Oktober 2024, 11.30 Uhr im Kiesel im k42 verliehen.

Aus organisatorischen Gründen wurde die Vergabe des Förderpreises 2023 im letzten Jahr abgesagt. Künstlerinnen und Künstler, die sich für den Förderpreis 2023 beworben hatten, müssen keine erneute Bewerbung einreichen. Einreichungen für den Förderpreis 2023 bleiben weiterhin gültig, sofern diese nicht zurückgezogen wurden oder noch werden. Die 2023 ausgefallene Preisvergabe wird im Vergabeverfahren 2024 nachgeholt und separat vom Förderpreis 2024 gewertet und vergeben.

Wer kann sich bewerben?

Der Förderpreis richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler, die bereits einen qualifizierten Ausbildungsweg aufgenommen oder abgeschlossen haben und mindestens eine eigenständige Präsentation ihres künstlerischen Schaffens vorweisen können. Gefördert werden können ausschließlich Personen, die in einer Beziehung zur Stadt Friedrichshafen stehen – sei es künstlerisch, beruflich, örtlich oder biographisch. Das Höchstalter für Bewerbende liegt in allen künstlerischen Sparten bei maximal 35 Jahren. Eingeladen zur Bewerbung sind Kulturschaffende aller Sparten. Das gesamte Spektrum der Bildenden Künste, Darstellenden Künste/Film, Literatur/Wort und Musik sowie interdisziplinär arbeitende Künstlerinnen und Künstler findet gleichwertige Berücksichtigung. Kollektive und Gemeinschaften von Künstlerinnen und Künstlern können sich ebenfalls bewerben. Für alle Mitglieder der Gruppe gilt das obengenannte Höchstalter.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsunterlagen sollen den Werdegang und das bisherige künstlerische Schaffen dokumentieren. Dazu gehören ein formloses Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf mit Angaben über den künstlerischen Werdegang, eine Auflistung der bisherigen eigenständigen Präsentationen des künstlerischen Schaffens, wie etwa Auftritte, Ausstellungen, Vorstellungen, Publikationen, und je nach Sparte unterschiedliche Arbeitsproben.

Weitere Informationen zur Bewerbung und Beispiele für Arbeitsproben sind den Richtlinien zum Förderpreis zu entnehmen unter: www.friedrichshafen.de/kuenstlerfoerderpreis 

Der Bewerbungszeitraum geht vom 1. Juni 2024 bis 31. Juli 2024. Bewerbungen sind in rein digitaler Form per E-Mail an  einzureichen.