Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei der Tourist-Information Friedrichshafen gelten die folgenden AGBs für die verschiedenen Geschäftsbereiche.

AGB Shop

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle mit der Tourist-Information Friedrichshafen (nachfolgend „TI-FN“) geschlossenen Verträge über den Kauf von Produkten, die im Webshop auf der Internetseite der Tourist-Information Friedrichshafen präsentiert werden. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht die Tourist-Information im Einzelfall ausdrücklich der Geltung zugestimmt hat.
    2. Für den Erwerb von Gutscheinen und Tickets gelten diese AGB entsprechend, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
  2. Vertragsschluss
    1. Die im Online-Shop der Tourist-Info enthaltenen Produktbeschreibungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens der TI-FN dar. Mit der Betätigung des den Bestellvorgang abschließenden Buttons auf der Online-Maske gibt der Kunde ein bindendes Vertragsangebot gegenüber der TI-FN ab. Das verbindliche Kaufangebot des Kunden kann auch postalisch, per Email, Telefax oder telefonisch gegenüber der Tourist-Info abgegeben werden.

      Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
    2. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde auf elektronischem Weg eine Bestellbestätigung. Der Vertragsinhalt wird von der TI-FN gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Website der TI-FN abgerufen werden.
    3. Die Annahme des Vertragsangebotes durch die TI-FN erfolgt erst durch die Lieferung der bestellten Waren an den Kunden. Ihr Vertragspartner ist:

      Stadt Friedrichshafen
      Tourist-Information
      Bahnhofplatz 288045 Friedrichshafen
      Tel. +49 7541 203-55444
    4. Sollte die Lieferung einer bestellten Ware nicht innerhalb der im Bestellvorgang angegebenen maximalen Lieferfrist ab Eingang der Bestellung möglich sein, wird der Kunde darüber informiert. Er ist dann nicht mehr verbindlich an seine Bestellung gebunden.
    5. Die TI-FN bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Sämtliche Produkte werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft und dürfen vom Kunden nicht gewerblich zum Weiterverkauf angeboten werden.
    6. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
  3. Zahlungs- und Lieferbedingungen
    1. Alle auf der vorbenannten Website angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlich vorgeschriebener Umsatzsteuer und zuzüglich anfallender Versandkosten. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden immer vor dem definitiven Abschluss der Bestellung angezeigt.
    2. Der Kunde hat die Wahl zwischen den im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsarten. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde die Bank mit Abgabe der Bestellung unwiderruflich, der TI-FN seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.
    3. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Gebühren und/oder Versandkosten werden mit Vertragsschluss fällig. Zahlungen sind gemäß den angebotenen Zahlungsarten ohne Abzug an die auf der Rechnung stehenden Konten zu leisten.
    4. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum der TI-FN. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die TI-FN gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand nachträglich erwirbt.
    5. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Bestellungen ins Ausland werden nicht angenommen.
  4. Widerrufsbelehrung
    Sofern der Kunde die Bestellung als Verbraucher tätigt, steht ihm folgendes Widerrufsrecht zu:
    1. Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte gelieferte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

      Kontakt:
      Stadt Friedrichshafen
      Tourist-Information
      Bahnhofplatz 2
      88045 Friedrichshafen
      Tel. +49 7541 203-55444


      Sie können sich dafür an der Widerrufserklärung orientieren, die am Ende dieser Vertragsbedingungen stehen, dessen Verwendung jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

      Vom Widerruf ausgeschlossen sind insbesondere Bestellungen,

      - über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig   auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z. B. gravierte Artikel),
      - über schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel (z. B. Pralinen),
      - über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung der Dienstleistungen ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (z.B. Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen).
    2. Folgen des Widerrufs
      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

      Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie die TI-FN über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie haben die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
    3. Erlöschen des Widerrufsrechts
      Bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen in einer versiegelten Packung erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 6 BGB).

      Ende der Widerrufsbelehrung.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
    2. Die TI-FN haftet in voller gesetzlicher Höhe nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
    3. Im Übrigen haftet die TI-FN für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadenersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Soweit eine Haftung der TI-FN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
    5. Die TI-FN übernimmt keine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehenden Garantien.
  6. Kauf von Gutscheinen
    1. Gutscheine, die über den Online-Shop der Tourist-Information erworben wurden, können per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail eingelöst werden.
    2. Gutscheine und Restguthaben von Gutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden bis zum Ablaufdatum auf dem Gutscheinkonto des Kunden gutgeschrieben.
    3. Gutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
    4. Reicht der Wert des Gutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen von der TI-FN angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
    5. Pro Bestellung kann immer nur ein Gutschein eingelöst werden.
    6. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Gutscheinguthaben ist nicht möglich.
    7. Der Gutschein ist übertragbar.
  7. Besondere Bedingungen für den Verkauf von Tickets
    1. Durch den Kauf eines Tickets für Angebote von Dritten kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Für den Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter gelten regelmäßig separate Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
    2. Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich der Erbringung der von der TI-FN im Namen des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem Veranstalter. Insbesondere haftet die TI-FN nicht für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltung oder für die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltungen. Der Kunde kann sich in diesem Fall ausschließlich direkt an den Veranstalter wenden.
    3. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
    4. Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TI-FN einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TI-FN gegenüber dem Kunden Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des Veranstalters.
    5. Für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Der Kunde hat daher bei Bestellung eines Tickets für eine termingebundene Veranstaltung kein Widerrufsrecht. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist der Kunde zur Bezahlung und Abnahme der bestellten Tickets verpflichtet.
  8. Sonstiges
    1. Für die Rechtsbeziehung zwischen der TI-FN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    2. Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der TI-FN und dem Kunden der Sitz der TI-FN Friedrichshafen.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  9. Hinweise zum Datenschutz
    Die TI-FN erhebt im Rahmen Ihres Besuches der Website und für die Anbahnung und Abwicklung der Bestellung Daten der Kunden. Genaueres dazu finden Sie unter der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.
  10. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Die TI-FN ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

AGB Unterkunftsbuchung

Sehr geehrte Gäste,

die Tourist-Information Friedrichshafen, – nachstehend „TI-FN“ abgekürzt – bietet über die Buchungsplattform www.tourismus.friedrichshafen.de Unterkünfte der gewerblichen Beherbergungsbetriebe in Friedrichshafen, nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Stellung der Tourist-Information Friedrichshafen; Anwendbarkeit dieser Gastaufnahmebedingungen
    1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:

      a) Die TI-FN ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.

      b) Soweit die TI-FN eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Nebenleistungen der Gastgeber (z. B. Unterkunft nebst Verpflegung) vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der TI-FN selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die TI-FN lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.

      c) Die TI-FN hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TI-FN vorliegen.

      d) Unbeschadet der Verpflichtungen der TI-FN als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TI-FN) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TI-FN im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der TI-FN aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
    2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der TI-FN herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
    3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
  2. Vertragsschluss
    1. Für alle Buchungsarten gilt:

      a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

      b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

      c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
    2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

      a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

      b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TI-FN dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

      c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. die TI-FN bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
    3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

      a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

      b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

      c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
    4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In dem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
  3. Reservierungen
    1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
    2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung rechtzeitig, so gilt die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
  4.  Preise und Leistungen
    1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/ Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
    2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
  5. Zahlung
    1. Der Gastgeber kann nach Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistung verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nicht anderes vereinbart ist.
    2. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z. B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
    3. Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
    4. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
    5. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
    6. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7 dieser Bedingungen zu fordern.
  6. An- und Abreise
    1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
    2. Für spätere Anreisen gilt:

      a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

      b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

      c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
    3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
  7. Rücktritt und Nichtanreise
    1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
    2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
    3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer 7.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
    4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 7.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen, einschließlich aller Nebenkosten. Jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

      Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung  90 %        
      Bei Übernachtung/Frühstück 80%
      Bei Halbpension 70 %
      Bei Vollpension 60 %
    5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
    6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
    7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen. Im Fall einer Stornierung bzw. einer Nichtanreise ist die TI-FN berechtigt, dem Gastgeber die Kreditkartendaten des Gastes zu übermitteln.
  8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber; Mitnahme von Tieren
    1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
    2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
    3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
    4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
    5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 7. entsprechend.
  9.  Haftungsbeschränkung
    1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,

      - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

      - soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

      Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
    3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
  10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Die TI-FN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahme- und Vermittlerbedingungen für die TI-FN verpflichtend würde, informiert sie die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TI-FN weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
    2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der TI-FN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
    3. Der Gast kann den Gastgeber bzw. die TI-FN nur an deren Sitz verklagen.
    4. Für Klagen des Gastgebers bzw. der TI-FN gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
    5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

© Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, Stuttgart, München, 2021 – 2022

AGB Gästeführungen

Sehr geehrte Gäste der Stadt Friedrichshafen,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Tourist-Information Friedrichshafen, Rechtsträger Stadt Friedrichshafen
– nachstehend „TI-FN“ abgekürzt – und Ihnen – nachstehend „der Gast“ – bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der TI-FN, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der TI-FN vermittelten Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch. 

  1. Begriffe; Stellung der TI-FN und des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften; Vermittlung von Zusatzleistungen
    1. Die TI-FN fördert im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit, nicht zuletzt durch die Vermittlung einer Vielzahl qualifizierter Gästeführerinnen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dies geschieht jedoch durch praktische Maßnahmen und nicht durch die Verwendung von „Worthülsen“. Daher bezeichnet in den nachfolgenden Bedingungen der Begriff „Gästeführer“ ausschließlich aus technischen Gründen und zur besseren Lesbarkeit sowohl Gästeführer wie auch Gästeführerinnen.
    2. Nachfolgend steht der Begriff „Gast“ sowohl für Einzelgäste, als auch für Vereine, Institutionen, Firmen und gewerbliche Auftraggeber von Gästeführungen.
    3. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes als selbstständiger Dienstleister. Die TI-FN ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast und dem ausführenden Gästeführer.
    4. Soweit die TI-FN neben der Gästeführung weitere Leistungen vermittelt, gilt: Die TI-FN hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleitungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TI-FN vorliegen.
    5. Unbeschadet der Verpflichtungen der TI-FN als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TI-FN) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist die TI-FN im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1. und 1.2. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die Gästeführung. Die TI-FN haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel im Zusammenhang mit der Führung. Dies gilt nicht, soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der die TI-FN unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers ist.
    6. Eine etwaige Haftung der TI-FN aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
    7. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, bzw. der TI-FN als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der TI-FN finden in erster Linie die mit der TI-FN getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der TI-FN in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
    8. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungstätigkeit der TI-FN anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der TI-FN ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers
    1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:
    2. Erfolgt die Buchung durch eine Gruppe, eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so sind diese als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner der TI-FN im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit sie nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftreten. Diese Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
    3. Die TI-FN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6. und 7. dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 
    4. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:

      a) Mit seiner Buchung bietet der Gast dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch die TI-FN als rechtsgeschäftlicher Vertreter, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig der TI-FN den entsprechenden Vermittlungsauftrag.

      b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die TI-FN als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die TI-FN, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.
    5. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

      a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

      b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

      c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gästeführer den Abschluss des Dienstvertrages über die Führung verbindlich an und erteilt gleichzeitig der TI-FN den Vermittlungsauftrag. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

      d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Dienstvertrages mit dem Gästeführer entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gästeführer bzw. die TI-FN als dessen Vertreter sind vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

      e) Die TI-FN übernimmt mit der Annahme des Vermittlungsauftrages keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko dahingehend, dass tatsächlich ein der Buchung des Gastes entsprechender Vertrag mit einem Gästeführer vermittelt werden kann.

      f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande, welche die TI-FN als Vermittler und Vertreter des Gästeführers vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
  3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; Sonderkündigungsrecht der TI-FN; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse

    1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

    2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers der TI-FN.
    3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen Gästeführer zu ersetzen.
    4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der TI-FN und/oder dem Gästeführer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die TI-FN und den Gästeführer nicht verbindlich.
    5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der TI-FN oder dem Gästeführer, für die aus Beweisgründen dringend die schriftliche Form empfohlen wird.
    6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der Führung) und vom Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der Führung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
    7. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
    8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:

      a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.

      b) Witterungsgründe berechtigen demnach dem Gast nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

      c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast und dem Gästeführer bzw. der TI-FN als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.

      d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. die TI-FN als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
  4. Preise und Zahlung
    1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
    2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
    3.  Eintrittsgelder sind vom Gast bzw. dem Verantwortlichen der Gruppe für alle Teilnehmer gemeinsam direkt an die jeweilige Einrichtung zu bezahlen, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
    4. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung, ausschließlich  der Eintrittskosten für den Besuch von Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Rahmen der Gästeführungen, vor Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese für die jeweilige Führung gültig sind. Der Voucher ist direkt an den Gästeführer auszuhändigen.
    5. Die TI-FN kann, abweichend von Ziff. 4.4, als Inkassobevollmächtigte des Gästeführers nach Vertragsabschluss (Zugang einer Buchungsbestätigung) eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder – unter Verzicht auf eine Anzahlung - die gesamte Zahlung 4 Wochen vor Führungsbeginn zahlungsfällig stellen, soweit dies in der dem Gast erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist. Wird danach eine Anzahlung erhoben gilt für die Restzahlung die Regelung in Ziff. 4.4 entsprechend.
    6.  Soweit entsprechend Ziff. 4.5 vom Gast Vorauszahlungen zu leisten sind, gilt: Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Gastes gegenüber dem Gästeführer bzw. der TI-FN kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. die TI-FN als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.
  5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
    1. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht. Eine Umbuchung wird  auf Wunsch des Gastes kostenfrei vorgenommen.
  6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
    1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder der TI-FN zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
    2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht; b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
  7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber
    1. Der Gast bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen.
    2. Bei einer Kündigung durch den Gast bzw. den Auftraggeber, die später als 48 und bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn erfolgt, wird seitens des Gästeführer ein Ausfallhonorar i.H.v. 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung an den Gast bzw. den Auftraggeber berechnet. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, dem Gästeführer bzw. der TI-FN nachzuweisen, dass diesen kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.
    3. Bei einer Kündigung später als 24 Stunden vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig.
    4. Für Aufträge zur Begleitung von Busgruppen mit oder ohne ergänzende Gästeführung  gelten die vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 7.1  bis Ziff. 7.3 mit der Maßgabe, dass ein kostenfreier Rücktritt nur bis 14 Tage vor dem Tag des Beginns  der Begleitung/Führung, der spätere Rücktritt  entsprechenden Regelungen in Ziff. 7.2 nur bis 7 Tage vor dem Tag des Beginns der Begleitung/Führung  möglich sind und die Verpflichtung zur Bezahlung der vollen Vergütung, entsprechend der Regelung in Ziff. 7.3, weniger als 7 Tage vor Beginn der Begleitung/Führung eintritt.
    5. Auf die Zahlungsansprüche nach Ziff. 7.2 bis 7.4 hat sich der Gästeführer jedoch auf die Vergütung ersparter Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. der TI-FN an den Gast bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
    6. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bei der TI-FN zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die TI-FN als Vertreter des Gästeführers zu richten.
    7. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen der TI-FN sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
    8. Die Nichtdurchführung vermittelter Zusatzleistungen, insbesondere einer vermittelten Schiffsbeförderung, von Transferleistungen und Restaurationsleistungen, soweit die Gründe hierfür nicht von der TI-FN oder dem Gästeführer zu vertreten sind, rechtfertigen keinen kostenfreien Rücktritt bzw. keine kostenfreie Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt bei Schiffsfahrten insbesondere dann, wenn die Schifffahrtsgesellschaft berechtigt ist, die Durchführung der Schifffahrt entsprechend ihren Geschäftsbedingungen abzusagen oder wenn die Leistungsträger anderer Zusatzleistungen (Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetrieb, Gastgeber) den Vertrag mit dem Gast nicht erfüllen, den Rücktritt erklären oder den Vertrag außerordentlich oder ordentlich kündigen.
  8. Haftung des Gästeführers und der TI-FN; Versicherungen
    1. Für die Haftung der TI-FN wird auf Ziff. 1.5. und 1.6. dieser Bedingungen verwiesen.
    2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gästeführervertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht vom Gästeführer oder einem der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
    3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.
  9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes
    1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die TI-FN wird dem Gast, bzw. einer benannten Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.
    2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.
    3. Bei verspätetem Eintreffen des Gastes bzw. der Gruppe haben der Gast bzw. der Auftraggeber mit dem Gästeführer eine Vereinbarung zu treffen, ob die Führung entsprechend verkürzt oder - soweit die Gästeführer hierzu bereit und in der Lage ist – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im Falle der Vereinbarung der Einhaltung der ursprünglichen Dauer der Führung und bei einer zeitabhängigen Vergütung des Gästeführers ist die Wartezeit des Gästeführer entsprechend dem vereinbarten Vergütungssatz zusätzlich zur Dauer der Führung zu vergüten.
    4. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
    5. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.
  10. Gerichtsstand; Information über die Verbraucherstreitbeilegung
    1. Die TI-FN weist im Hinblick auf das Gesetz über die Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die TI-FN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine solche nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für die TI-FN verpflichtend würde, informiert die TI-FN den Gast hierüber in geeigneter Form. Die TI-FN weist für alle Dienstleistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Onlinestreitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/consumers/odr   hin.
    2. Für Klagen des Gästeführers bzw. der TI-FN gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes bzw. des Auftraggebers maßgeblich.
    3. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers bzw. der TI-FN deren Geschäftssitz.

Urheberechtlich geschützt : Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München, Stuttgart, 2018 – 2021

AGB Gruppen

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Tourist-Information Friedrichshafen, „TI-FN“ abgekürzt“ als Vermittler zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet nachfolgend sowohl den Einzelkunden, als auch Gruppen, Firmen, Vereine oder Institutionen als Auftraggeber, soweit nicht abweichend gekennzeichnet.

  1. Stellung der TI-FN, Geltungsbereich dieser Vermittlungsbedingungen
    1. Die vorliegenden Vermittlungsbedingungen gelten für touristische Leistungen, bei denen die TI-FN entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Vermittler auftritt, soweit diese Vermittlungsbedingungen mit dem Kunden rechtswirksam vereinbart werden.
    2. Diese Vermittlerbedingungen gelten sowohl für die Vermittlung an Kunden, welche im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Leistungen von Beherbergungsbetrieben, Restaurationsbetrieben, Gästeführern oder den Anbietern sonstiger Leistungen entweder einzeln vermarkten oder als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß den §§ 651 a ff. BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise touristische Leistungen Endverbrauchern gegenüber erbringen, als auch für die Vermittlung an private Verbrauchergruppen, welche den Vermittlungsauftrag und die Verträge mit den ausführenden Leistungsträgern zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB).
    3. Nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. 1.1 gelten diese Vermittlungsbedingungen demnach insbesondere für Verträge über folgende Angebote:

      a) Vermittlung und Reservierung von Unterkünften
      b) Vermittlung und Reservierung von Zimmerkontingenten für Messen, Kongresse und Tagungen
      c) Vermittlung von Stadtführungen
      d) Vermittlung von Reiseführern (z. B. Busbegleitung)
      e) Vermittlung von Charterschiffen
      f) Vermittlung von Eintrittskarten
    4. Soweit die TI-FN weitere Leistungen der Leistungsträger vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Leistungsträgers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers oder von TI-FN selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die TI-FN lediglich die Stellung eines Vermittlers des Vertrages zwischen dem Kunden und dem vermittelten Leistungsträger. Leistungsträger im Sinne dieser Bestimmungen sind Busunternehmen, Gästeführer, Beförderer, Anbieter von kulturellen Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe und sonstige Leistungsträger.
    5. Die TI-FN hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TI-FN vorliegen.
    6. Unbeschadet der Verpflichtungen der TI-FN als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TI-FN) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TI-FN im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.4 oder 1.5 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages mit dem vermittelten Leistungsträger. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
  2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
    1. Der Abschluss des Vermittlungsvertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und der TI-FN der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
      1. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt die TI-FN den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
      2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der TI-FN ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
    2. Die TI-FN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen im Bereich Freizeitgestaltung auch wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und diese im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag im Bereich Freizeitgestaltung außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
  3. Auskünfte, Hinweise
    1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die TI-FN im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
    2. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet die TI-FN gemäߧ 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
    3. Die TI-FN trifft im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Pflicht, den jeweils günstigsten Anbieter der gewünschten Leistung zu vermitteln.
  4. Vergütungen, Aufwendungsersatz, Inkasso, Zahlungen
    1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist eine Vermittlungstätigkeit der TI-FN für Kunden unentgeltlich. Die TI-FN kann jedoch Ersatz der ihr für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder sie dies den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
    2. Bei vermittelten Leistungen ist der Gesamtpreis der vereinbarten Leistungen nach erfolgter Buchungsbestätigung an den vermittelten Leistungsträger zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    3. Soweit es sich bei den vermittelten Leistungen um verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB handelt, gilt: Die TI-FN darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn sie sichergestellt hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von der TI-FN selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit der TI-FN als Vermittler verbundener Reiseleistungen

      a) Reiseleistungen ausfallen oder

      b) der Kunde im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
    4. Diese Sicherstellung leistet die TI-FN bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

  5. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag bei gewerblichen Kunden
    1. Für einen Rücktritt des gewerblichen Auftraggebers gilt namens der jeweiligen vermittelten Leistungsträger:

      a) Ein Rücktritt von dem mit dem Leistungsträger durch Vermittlung der TI-FN abgeschlossenen Vertrag ist, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, grundsätzlich ausgeschlos­sen.

      b) Insbesondere ausgeschlossen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Teilrücktritte oder Teilkündigungen einzelner Leistungen sowie Rücktritte nach allgemeinem Handelsbrauch.

      c) Der gewerbliche Auftraggeber bleibt daher, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur vollen Bezahlung verpflichtet. Der Leistungsträger hat sich lediglich ersparte Aufwendungen, bzw. eine anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung anrechnen zu lassen.

      d) Sind Gegenstand des vermittelten Vertrages Beherbergungsleistungen, so werden die ersparten Aufwendungen so angesetzt, dass der gewerbliche Auftraggeber folgende Zahlungen zu leisten hat,

      - bei Übernachtung ohne Verpflegung 90 %
      - bei Übernachtung mit Frühstück 80 %
      - bei Übernachtung mit Halbpension 70 %
      - bei Übernachtung mit Vollpension 60 %

      des Gesamtpreises einschließlich aller Nebenleistungen mit der Maßgabe, dass es dem gewerblichen Auftraggeber vorbehalten bleibt, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher waren, bzw. eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Unterkunftskontingente stattgefunden hat.
    2. Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den gewerblichen Auftraggeber nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten des Leistungsträgers zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündi­gung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig.
    3. Der Leistungsträger ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:

      a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird.

      b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den gewerblichen Auftraggeber oder seine Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange des Leistungsträgers.

      c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß beim Leistungsträger eingehen.
  6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag bei Verbrauchergruppen
    1. Der Kunde, der Verbraucher ist, kann jederzeit vor dem für die Leistung vereinbarten Termin vom Vertrag durch Erklärung in Textform zurücktreten.
    2. Die Stornierung wird an dem Tag wirksam, an dem die Stornierungserklärung beim Leistungsträger bzw. der TI-FN eingeht.
    3. Tritt der Kunde vom Vertrag mit dem Leistungsträger zurück oder nimmt er Leistungen ohne Rücktrittserklärung - insbesondere durch Nichterscheinen - nicht in Anspruch, so können die TI-FN bzw. der Leistungsträger Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und die damit verbundenen Aufwendungen entsprechend der vereinbarten Bedingungen für den Rücktritt oder die Kündigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistung sowie gewöhnlich ersparte Aufwendungen berücksichtigt.
    4. Sofern nicht abweichend vereinbart ist, werden folgende Rücktrittskosten namens der jeweiligen vermittelten Leistungsträger vereinbart:

      a) Sind Gegenstand des vermittelten Vertrages Beherbergungsleistungen, so werden die ersparten Aufwendungen so angesetzt, dass der Kunde folgende Zahlungen zu leisten hat,

      - Bei Übernachtung ohne Verpflegung 90 %
      - Bei Übernachtung mit Frühstück 80 %
      - Bei Übernachtung mit Halbpension 70 %
      - Bei Übernachtung mit Vollpension 60 %

      des Gesamtpreises einschließlich aller Nebenleistungen mit der Maßgabe, dass es dem Kunden vorbehalten bleibt, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher waren, bzw. eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Unterkunftskontingente stattgefunden hat.

      b) Sind Gegenstand des vermittelten Vertrages andere Leistungen als Beherbergungsleistungen, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

      - bis 21 Tage vor dem Termin: keine Stornierungsgebühren
      - bis 7 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Preise
      -
      bis 2 Tage vor dem Termin: 60 % des vereinbarten Preises
      - danach oder bei Nichterscheinen: 90 % des vereinbarten Preises.

      Soweit für Gästeführungen günstigere Stornierungsgebühren mit dem Kunden vereinbart sind, gelten diese.
    5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, der TI-FN bzw. dem Leistungsträger nachzuweisen, dass diesen durch die Stornierung keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Stornierungsgebühren entstanden sind. In letzterem Fall ist die TI-FN zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
    6. Falls die TI-FN im Auftrag des Kunden Leistungen anderer Leistungsträger (z.B. Eintrittskarten) vermittelt hat und diese infolge der Stornierung oder des Nichterscheinens des Kunden nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung gegenüber der TI-FN. Die Kosten werden von der TI-FN nur insoweit zurückvergütet, als die Leistungsträger diese tatsächlich an die TI-FN zurückerstattet haben. Weitergehende Forderungen, deren Geltendmachung dem Kunden ausdrücklich vorbehalten bleibt, hat der Kunde direkt beim Leistungsträger geltend zu machen.
  7. Haftung der TI-FN
    1. Soweit die TI-FN eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet die TI-FN nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
    2. Die TI-FN haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von TI-FN, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
    3. Eine etwaige eigene Haftung der TI-FN aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  8. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Die TI-FN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vertrags- und Vermittlungsbedingungen für TI-FN verpflichtend würde, informiert TI-FN die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TI-FN weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
    2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der TI-FN die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die TI-FN ausschließlich an deren Sitz verklagen.
    3. Für Klagen der TI-FN gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TI-FN vereinbart.

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