Jugendfreizeitgelände Weilermühle
Neben gemeinsames Spielen und Entspannen darf hier gegrillt werden. Zum einen stehen offene Grillplätze zur Verfügung, aber auch ein eigener Grill darf mitgebracht werden. Offenes Feuer auf der Wiese ist nicht erlaubt. Bei gutem Wetter haben die Toiletten in den Monaten Mai bis September geöffnet.
Zum Gelände der Weilermühle gehört eine Hütte. In dieser befinden sich ein Aufenthaltsraum sowie eine Küche. Die Hütte kann von Vereinen, Firmen oder sonstigen Organisationen für 51 Euro am Tag angemietet werden, eine Kaution von 200 Euro muss hinterlegt werden. Eine Reservierung ist hier im Voraus erforderlich. Für Privatpersonen ist die Nutzung der Hütte nicht möglich.
Ein Parkplatz mit rund 25 Stellplätzen befindet sich angrenzend zum Freizeitgelände. Aufgrund der geringen Parkflächen wird empfohlen, auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.
Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht erlaubt und die Rettungszufahrt ist stets freizuhalten.
ACHTUNG: Eine Ausnahme besteht in den Sommerferien. Hier ist die Nutzung des Freizeitgeländes ausschließlich der Ferienbetreuung „Aktion Ferienspiele Weilermühle“ vorbehalten – 2024 von Samstag, 20. Juli bis einschließlich Sonntag, 25. August. Das Gelände steht ab 26. August wieder für die Allgemeinheit zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Frau Kirchmaier
Amt für Bildung, Betreuung und Sport
Tel. +49 7541 203-3201
c.kirchmaier@friedrichshafen.de
Kontakt
Jugendfreizeitgelände Weilermühle
Weiler 8
88048 Friedrichshafen
Tel. Frau Kirchmaier +49 7541 203-3201
c.kirchmaier@friedrichshafen.de
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