Kategorie:
Verwaltung
Schlagwort:
Zollwesen
15. Oktober 1930 - Das Hauptzollamt Friedrichshafen behält die Eigenschaft einer örtlichen Zollstelle auf dem Flughafenlandeplatz Friedrichshafen der Bodensee Aerolloyd GmbH.
Hintergrund
Hingegen wird das neue Zollamt Güterbahnhof I für den nicht öffentlichen Werkflughafen (Wasserflugzeuge) und für den nicht öffentlichen Verkehrslandeplatz (Flughafen FN) zuständig. Mit der Indienststellung des Güterbahnhofes wird auch die neue Zollstelle Güterbahnhof I eröffnet.
Nachweis
Präsident des Landesfinanzamt, Stuttgart 15. Okt. 1930, gez. Pfeiffer, 0 3104-92 Nr. 2809.
Autor
Carmen Dienel