Kategorie:
Wirtschaft
Schlagwort:
Gewerbe
Mai 1862 - Die zünftigen Meister Friedrichshafens entscheiden über die Verwendung des noch bestehenden Zunftvermögens.
Hintergrund
Grundlage hierfür war Art. 59 der Gewerbeordnung vom 12.02.1862. Bisheriger Zunftvorsteher war Kaufmann Ruepprecht. Ende des Treffens am 21.05.1862.
Nachweis
Seeblatt vom 17.05.1862.
Autor
Karl-Hermann Weidemann