Richtlinien über die Verleihung des Förderpreises der Stadt Friedrichshafen/ Zeppelin-Stiftung für junge Künstlerinnen und Künstler

Richtlinien über die Verleihung des Förderpreises der Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung für junge Künstlerinnen und Künstler vom 03.06.2024

§ 1 Förderpreis 
Die Stadt Friedrichshafen vergibt aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung seit 2001 jährlich Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler, die einen Friedrichshafen-Bezug vorweisen können und die sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs, das heißt in einer künstlerischen Ausbildung befinden oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen.  
Trägerin oder Träger eines Förderpreises können alle künstlerisch Tätigen sein, deren hervorragende Begabung durch erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen nachgewiesen ist und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lässt.  
Die Verleihung der Förderpreise soll den Empfängerinnen und Empfängern die Möglichkeit geben, sich künstlerisch weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 
Bei der Förderung handelt es sich um eine reine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Friedrichshafen aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

§ 2 Teilnahmeberechtigte 
Der Förderpreis richtet sich an junge Künstlerinnen und Künstler, die bereits einen qualifizierten Ausbildungsweg aufgenommen oder abgeschlossen haben und mindestens eine eigenständige Präsentation ihres künstlerischen Schaffens vorweisen können. Gefördert werden können ausschließlich Personen, die in einer Beziehung zur Stadt Friedrichshafen stehen, sei es künstlerisch, beruflich, örtlich oder biographisch.  
Das Höchstalter für Bewerbende ist in allen künstlerischen Sparten maximal 35 Jahre. 
Eingeladen zur Bewerbung sind Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Das gesamte Spektrum der Bildenden Künste, Darstellenden Künste/Film, Literatur/Wort und Musik sowie interdisziplinär arbeitende Künstlerinnen und Künstler finden gleichwertige Berücksichtigung. 
Kollektive und Gemeinschaften von Künstlerinnen beziehungsweise Künstlern können sich ebenfalls bewerben. Für alle Mitglieder der Gruppe gilt das obengenannte Höchstalter.

§ 3 Bewerbung 
Die Bewerbungsunterlagen sollen den Werdegang und das bisherige künstlerische Schaffen dokumentieren. Dazu gehören ein formloses Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf mit Angaben über den künstlerischen Werdegang, eine Auflistung über die bisherige eigenständige Präsentation des künstlerischen Schaffens (z. B. Auftritte, Ausstellungen, Vorstellungen, Publikationen) und je nach Sparte unterschiedliche Arbeitsproben. Die Bewerbungsunterlagen müssen in rein digitaler Form per E-Mail an kulturbuero@friedrichshafen.de (zusammengefasst in einer PDF-Datei) eingereicht werden. Falls Video- und Audioinhalte vorgesehen sind, müssen diese in einer komprimierten Zip-Datei oder als Streaming-Link - eingebunden in die Bewerbung - eingereicht werden. Downloadlinks externer Anbieter können und dürfen seitens der Stadt Friedrichshafen nicht geöffnet werden.  

Die Arbeitsproben in den einzelnen Sparten können beispielsweise folgende Form haben: 

  • Bildende Künste: ein maximal 20-seitiges Dossier (digitale Mappe als PDF) mit kommentierten Abbildungen, Fotos, Ausstellungsauflistungen;
  • Darstellende Künste/Film: Streaming-Links zu einzelnen Arbeiten oder Demo-Reel (max. 10 Min.); 
  • Literatur/Wort: maximal fünf selbstgewählte Textproben (Lyrik, Prosa oder Drama); 
  • Musik: eine Demo-Aufnahme von ca. zehn Minuten Dauer (als Datei oder Streaming-Link) bzw. drei Demo-Songs und/oder eine Partitur. 

Das Kulturbüro behält sich vor, zusätzliche Arbeitsproben und -unterlagen anzufordern. 
Der Bewerbungszeitraum ist jeweils vom 1. Juni bis zum 31. Juli eines Jahres. 
Eine mehrmalige Bewerbung in verschiedenen Jahren ist möglich.

§ 4 Datenschutz 
Für die Bewerbung für einen Förderpreis ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber versichert, dass die von ihr beziehungsweise ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Stadt Friedrichshafen weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der bewerbenden Person 
ausschließlich zur Durchführung der Jury-Sitzung an die Jury-Mitglieder weitergegeben werden und sonst ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns erklärt sich die gewinnende Person mit der Veröffentlichung seines beziehungsweise ihres Namens und Wohnorts in den von der Stadt Friedrichshafen genutzten Kommunikationsmedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der gewinnenden Person auf den Webseiten der Stadt Friedrichshafen und ihren Social-Media-Plattformen mit ein. Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber können ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an das Kulturbüro zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der bewerbenden Person umgehend gelöscht.

§ 5 Dotierung 
Die Förderpreise sind Auszeichnungen und mit einem Geldbetrag verbunden. Die Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung vergibt jährlich maximal 12.000 Euro an Förderpreisen vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushalt der Zeppelin-Stiftung. Die Preise können entweder gleichermaßen an mehrere Preisträgerinnen und Preisträger vergeben werden oder auch nur an eine einzelne Preisträgerin oder einen einzelnen Preisträger. Im Falle der Preisstiftung an Kollektive und Gemeinschaften von Künstlerinnen beziehungsweise Künstlern wird das Preisgeld nicht erhöht, sondern die Gruppe erhält es gemeinsam.

§ 6 Turnus 
Die Verleihung des Förderpreises erfolgt jährlich.

§ 7 Bestimmungen und Zusammensetzung der Jury 
Die Entscheidung über die Verleihung der Förderpreise erfolgt durch eine Jury. 
Die Jury setzt sich zusammen aus 

  1. der Kulturdezernentin beziehungsweise dem Kulturdezernenten der Stadt Friedrichshafen oder der Leitung des Kulturbüros Friedrichshafen als Stellvertretung; 
  2. mindestens vier erfahrenen Fachjurorinnen und Fachjuroren aus der Region, die weder dem Gemeinderat noch der Verwaltung der Stadt Friedrichshafen angehören und nach Möglichkeit die Sparten Bildende Künste, Darstellende Künste/Film, Literatur/Wort und Musik abdecken. 

Das Kulturbüro legt in Abstimmung mit der Kulturdezernentin beziehungsweise dem Kulturdezernenten dem Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderates der Stadt Friedrichshafen einen Vorschlag über die Zusammensetzung der Jury vor. Die Jury besteht aus Haupt- und Ersatzmitgliedern, ist ein Hauptmitglied verhindert, kommt für diesen Fall das Ersatzmitglied zum Zug. Die Besetzung der Jury wird jährlich durch den Kultur- und Sozialausschuss beschlossen. Bei der Besetzung der Jury-Mitglieder soll auf Diversität geachtet werden.  
Die Jury soll die Möglichkeit haben, in speziellen Fällen und nur in Rücksprache mit dem Kulturbüro auch spontan weitere Expertinnen beziehungsweise Experten ohne Stimmrecht zur Beratung hinzuzuziehen. Die Fachjurorinnen und Fachjuroren sowie die gegebenenfalls hinzugezogenen Expertinnen und Experten erhalten für die Sitzungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro. Ihnen werden die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Fahrtkosten ersetzt.  

§ 8 Sitzung der Jury 
Die Jury tagt zur Beratung und Abstimmung über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger in nichtöffentlicher Sitzung. Die Sitzungsleitung wird von der Kulturdezernentin beziehungsweise dem Kulturdezernenten oder der Leitung des Kulturbüros als Stellvertretung übernommen.  
Die Sitzung der Jury soll im September eines Jahres stattfinden.

§ 9 Entscheidungen der Jury 
Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Über die Entscheidung der Jury ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von allen anwesenden Mitgliedern in einfacher Textform zu bestätigen. In der Niederschrift ist die Wahl zu begründen. Ein eventuell abweichendes Votum ist auf Wunsch des betroffenen Mitglieds der Jury in die Niederschrift aufzunehmen. Die Jury trifft ihre Entscheidung unabhängig und abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 10 Bekanntgabe 
Die Kulturdezernentin beziehungsweise der Kulturdezernent berichtet dem Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderats der Stadt Friedrichshafen über das Ergebnis der Jurysitzung. Die Stadt Friedrichshafen gibt die Entscheidung über die Verleihung der Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird der Förderpreis in einem Jahr nicht verliehen, so ist auch dies der Öffentlichkeit mitzuteilen.

§ 11 Verleihung der Preise 
Die Verleihung der Preise nimmt die Kulturdezernentin beziehungsweise der Kulturdezernent zusammen mit der Jury im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vor. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Urkunde.  

§ 12 Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten am 03.06.2024 in Kraft.