Hallen – Benutzungsentgelte: Gemeindehaus Berg
Benutzungsentgelt Gemeindehauses Berg
gültig ab 01.01.2022
A. Miete
1. Unter der Voraussetzung, dass die Berger Vereine und kirchlichen Vereinigungen den Hausmeisteraufwand, die Reinigung und die Bestuhlung selbst übernehmen, werden folgende Kostenersätze erhoben:
Reihen- oder Tischbestuhlung bis 4 Stunden Dauer | € |
Gemeindesaal mit Bühne | 103,00 € |
Ohne Reihen- oder Tischbestuhlung | |
Gemeindesaal mit Bühne | 85,00 € |
Zuschlag über 4 Stunden Dauer je weitere angefangene Stunde | |
Gemeindesaal mit Bühne | 26,00 € |
2. Für alle übrigen Nutzer des Gemeindehauses Berg gelten folgende Kostenersätze:
Reihen- oder Tischbestuhlung bis 4 Stunden Dauer | |
Gemeindesaal mit Bühne | 230,00 € |
Ohne Reihen- oder Tischbestuhlung bis 4 Stunden Dauer | |
Gemeindesaal mit Bühne | 192,00 € |
Zuschlag über 4 Stunden Dauer je weitere angefangene Stunde | |
im Gemeindesaal | 38,00 € |
Für Familienfeiern und Jahrgängertreffen im großen Saal des Gemeindehauses Berg gilt die Grundmiete für 6 Stunden.
B. Ersatz von Aufwendungen
1. Bestuhlung für Auf- und Abstuhlen bei Reihen- und Tischbestuhlung
1.1 in städtischer Regie: Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten des Hausmeisters entsprechend der jeweils geltenden tariflichen Einstufung für die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme.
1.2 in Eigenregie: kostenfrei
Bei kostenloser Bereitstellung der Räume im Gemeindehaus Berg nach den städtischen Richtlinien hat der Veranstalter die Kosten nach Abschnitt B auch dann zu tragen, wenn die Arbeit nach Ziffer 1 in städtischer Regie durchgeführt werden.
C. Belegung für Generalversammlungen
Die in Berg ansässigen eingetragenen Vereine haben das Recht, die Räume im Gemeindehaus Berg kostenlos für die Durchführung der jährlichen Generalversammlung zu benutzen, sofern nicht ein sonstiger in der notwendigen Größe der geplanten Veranstaltungen geeigneter Raum zu Verfügung steht.
Ortsverwaltung Ailingen, 01. Januar 2022