Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Freigabevermerk
11.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Vormundschaft und rechtliche Betreuung
- Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
- Beginn der Vormundschaft
- Ende der Vormundschaft
- Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Folgen der Betreuung
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Rechtliche Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
- Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Zugehörige Dienstleistungen
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen
- Vergütung als Berufsvormund oder Berufsbetreuer beantragen
- Vormund bestellen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen