Radioaktivität
Bei der Belastung des Menschen durch ionisierende Strahlung wird unterschieden zwischen natürlicher, zivilisatorisch bedingter und beruflicher Exposition.
Zur natürlichen Exposition gehört die Belastung durch die kosmische Höhenstrahlung und durch ionisierende Strahlung ausgehend von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen in Luft, Wasser und Boden. Radioaktive Stoffe wie das Edelgas Radon-222, Uran oder Kalium-40 kommen in der Natur in bestimmten Gesteinen und in Böden vor. Andere radioaktive Stoffe wie beispielsweise Kohlenstoff-14 oder Tritium entstehen durch Wechselwirkung von Atomkernen in der Atmosphäre mit kosmischer Strahlung.
Die jährliche natürliche Strahlenbelastung einer Person in Deutschland beträgt durchschnittlich 2,1 Millisievert. Dies ist ein Mittelwert über die gesamte Bevölkerung.
Je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten kann die jährliche natürliche Strahlenbelastung einer Person zwischen etwa einem bis zu zehn Millisievert betragen.
Zur zivilisatorisch bedingten Exposition trägt entscheidend die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung bei, wie das Röntgen und die Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin. Die mittlere Strahlenbelastung aus der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung beträgt in Deutschland etwa 1,7 Millisievert pro Jahr.
Zur zivilisatorisch bedingten Exposition tragen mit einer vergleichsweise geringen Strahlenbelastung von weniger als 0,05 Millisievert pro Jahr bei:
- Flugreisen
- der Betrieb der Kernkraftwerke,
- radioaktive Stoffe in Industrie, Technik und Haushalt,
- der Fallout von Kernwaffentests und
- der Reaktorunfall von Tschernobyl.
Aufgrund der beruflichen Exposition wird in Deutschland die Strahlenbelastung von etwa 400.000 Personen überwacht. Dies betrifft die Berufsgruppen in der Medizin, Kerntechnik und Industrie. Aber auch in Wasserwerken, im Bergbau und in Flugzeugen wird die Strahlenbelastung des Personals überwacht.
Radioaktive Stoffe entstehen auch bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken. In Baden-Württemberg wurde die letzte laufende Anlage, das Kernkraftwerk Neckarwestheim II, am 15.04.2023 planmäßig vom Netz genommen.
Strahlenpegel um die Kraftwerksstandorte und in den vier Regierungsbezirken
Informationen zu Radioaktivität und Strahlenschutz auf der Internetseite des Umweltministeriums
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
28.05.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg