Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
Die Betriebe müssen im Wege der betrieblichen Eigenkontrollen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen überwachen.
Die amtliche Überwachung ist die "Kontrolle der Kontrolle". Das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit dieser betrieblichen Eigenkontrollen.
Nach diesem Grundsatz findet in Baden-Württemberg die Kontrolle der Lebensmittelsicherheit "vom Acker bis auf den Teller" auf allen Produktionsstufen statt.
- Die amtliche Überwachung ist zuständig für:
- Lebensmittelkontrolle
- Trinkwasserüberwachung
- Kontrolle von Kosmetikprodukten
- Kontrolle von Bedarfsgegenständen
- Kontrolle von Tabakerzeugnissen
- Futtermittelkontrolle
- Überwachung der Arzneimittel für Tiere
- Detaillierte Informationen zur amtlichen Untersuchung verschiedener Produkte und Lebensmittel erhalten Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA).
- Thema "Verbraucherschutz" auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Freigabevermerk
Stand: 21.06.2024
Verantwortlich: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Kontrolle der Lebensmittelsicherheit
Zugehörige Dienstleistungen
- Feste und Freizeiten - Hygienevorschriften beachten
- Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
- Lebensmittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Lebensmittelüberwachung - als Lebensmittelunternehmen registrieren
- Lebensmittelüberwachung - nicht sichere Lebensmittel melden