Einfuhr und Reiseverkehr
Sie wollen in den Urlaub fahren und würden Ihr Heimtier gerne auf die Reise mitnehmen?
In der Regel ist das möglich. Für den Reiseverkehr mit Heimtieren gibt es aber strenge Anforderungen. Eine Verschleppung von Tollwut muss ausgeschlossen werden.
Alle Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen
- eindeutig gekennzeichnet,
- wirksam gegen Tollwut geimpft sein und
- einen Heimtierausweis besitzen.
Welche Anforderungen Sie darüber hinaus erfüllen müssen, hängt davon ab, in welches Land Sie reisen beziehungsweise aus welchem Land Sie wieder in die Europäische Union (EU) einreisen.
Unterschiede bestehen zwischen Mitgliedstaaten der EU, gelisteten Drittländern und nichtgelisteten Drittländern.
Die grundlegenden Anforderungen können Sie in der Leistungsbeschreibung "Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen" nachlesen.
Achtung: Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden auf Kosten des Tierhalters oder der Tierhalterin in das Herkunftsland zurückgeschickt oder unter amtliche Quarantäne in der Regel in einem Tierheim gestellt.
Besteht der Verdacht auf Tollwut, darf das Tier sogar getötet werden.
- Reiseverkehr mit Heimtieren
- Tiereinfuhr aus
- Mitgliedstaaten der EU
- gelisteten Drittländern
- nichtgelisteten Drittländern
- Tipps zur Reiseplanung mit Tieren - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 zu den Muster-Identifizierungsdokumenten für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu anderen als Handelszwecken, zur Erstellung der Listen der Gebiete und Drittländer sowie zur Festlegung der Anforderungen an Format, Layout und Sprache der Erklärung zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Bedingungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Freigabevermerk
13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg