Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen bietet Menschen, die aus verschiedenen Gründen Betreuung benötigen (z.B. aufgrund einer Behinderung oder wegen ihres Alters), die Möglichkeit, selbstständig zu wohnen, bei Bedarf aber auf Betreuungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Diese Wohnform verbindet die Vorteile des Einzelwohnens (Entscheidungsfreiheit, Privatsphäre) mit Sicherheit und Betreuung und kann im Einzelfall auch eine Alternative zum Pflegeheim sein.

Betreute Wohnungen sind üblicherweise speziell ausgestattet, um den Bedürfnissen ihrer Bewohner gerecht zu werden (z.B. barrierefreie Zugänge, Haltegriffe in den Nassräumen). Die Betreuungsleistungen werden auf der Grundlage eines Betreuungsvertrags von Privatfirmen oder karitativen Einrichtungen übernommen.

Wenn Sie einen Vertrag über betreutes Wohnen abschließen, sollten Sie beachten, dass Sie einen eigenen Mietvertrag und einen eigenen Betreuungsvertrag abschließen. Außerdem sollte in den Verträgen genau geregelt sein, welche Leistungen in den Betreuungskosten eingeschlossen sind (sogenannter Grundservice) und welche gesondert bezahlt werden müssen (sogenannter Wahlservice).

Hinweis: Über die Qualitätsanforderungen für Betreutes Wohnen, die im Qualitätssiegel Betreutes Wohnen Baden-Württemberg definiert sind, erhalten Sie Informationen beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) sowie bei den Stadt- und Landkreisen. Für das ambulant betreute Wohnen für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen, über die Sie der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Landkreise gerne informieren.

Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld haben und welche Leistungen gegebenenfalls von der Krankenkasse abgedeckt werden.

Wenn Sie Bauherr oder Erwerber von betreuten Mietwohnungen sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen bei der L-Bank ein zusätzliches Förderdarlehen für Schwerbehinderte für die Mehrkosten beantragen, die durch den behindertengerechten Ausbau von neuem oder die behindertengerechte Anpassung von gebrauchtem Wohnraum entstehen (z.B. bei Rollstuhlbenutzern oder Blinden). Sie können auch ein zusätzliches Förderdarlehen beantragen, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefrei (z.B. rollstuhlgerecht oder seniorengerecht) gestalten, ohne das Förderdarlehen für Schwerbehinderte in Anspruch zu nehmen. Außerdem können private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, ein Förderdarlehen beantragen.

Freigabevermerk

02.07.2009