Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis für das kurzfristige Befahren der Fußgängerzone
In Friedrichshafen ist das Befahren und Parken in der Fußgängerzone verboten. Auf der Seestraße ist zusätzlich auch das Be- und Entladen von 6 bis 11 Uhr und von 18 bis 20 Uhr nicht gestattet. In diesen Fällen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Diese ist kostenpflichtig.