Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung/ Er­laub­nis für das kurz­fris­ti­ge Be­fah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne

In Friedrichshafen ist das Befahren und Parken in der Fußgängerzone verboten. Auf der Seestraße ist zusätzlich auch das Be- und Entladen von 6 bis 11 Uhr und von 18 bis 20 Uhr nicht gestattet. In diesen Fällen ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Diese ist kostenpflichtig.

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