Veranstaltungsleitlinien Stadt Friedrichshafen

Leitlinien für Veranstaltungen im Freien in der Innenstadt - mehrtägige Veranstaltungen und große eintägige Veranstaltungen

Ziel der Leitlinie

Getragen von dem Wunsch, dass Friedrichshafen eine hohe Lebens- und Erlebnisqualität bietet, sollen diese Leitlinien bei der Auswahl von Mehrtages- oder größeren Tagesveranstaltungen, die sich für einen Veranstaltungsort in der Innenstadt von Friedrichshafen bewerben, helfen. Sie bieten auch potentiellen Veranstaltern eine Orientierungshilfe, ohne aber ein starres Regelwerk zu sein. Ziel ist es, Bürgern und Besuchern im Jahresverlauf ein ausgewogenes, buntes, zur Stadt Friedrichshafen passen- des Angebot an guten Veranstaltungen zu bieten.

Dabei darf der Interessensausgleich zwischen Veranstaltern, Besuchern und Anliegern (Anwohner, Geschäfte usw.) nicht aus den Augen verloren werden und die rechtlichen Rahmenbedingungen, ins-besondere die Freizeitlärmrichtlinie, müssen erfüllt werden.

Kriterien bei der Auswahl von Veranstaltungen

Besonders willkommen sind Veranstaltungen, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Eigenheiten, die Friedrichshafen besonders machen oder für Friedrichshafen typisch sind, werden erlebbar.
  • Förderung des Images von Friedrichshafen.
  • Exklusivität in Stadt oder Region.
  • Bereicherung des gesamtstädtischen Angebotsspektrums.
  • Überregionale Ausstrahlung.
  • Förderung der Brauchtumspflege.
  • Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und Interessen.
  • Förderung der Saisonerweiterung.

Ein Veranstaltungsformat muss aber nicht allen gefallen! Es besteht die Gefahr, dass eine Veranstaltung, die allen gefallen will, allzu beliebig wird, keinen Wiedererkennungswert hat, niemanden emoti-onal anspricht und auch nicht dazu beiträgt, die Stadtidentität zu festigen.

Grundsätze bei Mehrfachbewerbungen

Immer wieder gibt es den Fall, dass sich mehrere Veranstalter für die Durchführung eines interessanten Veranstaltungsformats bewerben. Weder den Veranstaltern noch Friedrichshafen ist damit gedient, wenn sich gleichartige Veranstaltungen häufen.

Bei Mehrfachbewerbungen für ein Format helfen folgende Kriterien bei der Auswahl des Veranstal-ters:

  • Veranstalter, die aufgrund ihres Konzepts, ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine höhere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben, können bevorzugt werden. Hierbei sind auch die Erfahrungen aus bisherigen Zulassungen ggf. mit einzubeziehen und zu bewerten.
  • Grundvoraussetzung ist eine rechtzeitige und vollständige Bewerbung.
  • Nicht kommerzielle Veranstalter (z. B. ein Verein) sollen, wenn ein überzeugendes Konzept vorliegt und die Qualität der Veranstaltung gesichert ist, gegenüber kommerziellen Veranstaltern den Vorzug erhalten.

Wahl des Veranstaltungsortes und Veranstaltungszeitraums

Friedrichshafen bietet in der Innenstadt eine Vielzahl an Veranstaltungsorten für Freiluftveranstaltungen. Der räumliche Geltungsbereich (Anlage 1) ist Bestandteil dieser Leitlinie.

  • Dies sind u. a. Adenauerplatz, Buchhornplatz, Romanshorner Platz, Uferpromenade, Hinterer Hafen und Charlottenhof. Grundsätzlich wird eine ausgewogene Verteilung der Veranstaltungen auf die Plätze angestrebt.
  • Jeder dieser Veranstaltungsorte hat seine Besonderheiten. Das hat Auswirkungen darauf, was dort wann stattfinden kann und soll.
  • Als Hilfe bei der richtigen Auswahl der Veranstaltungsfläche existiert für jeden Veranstaltungsort ein dieser Richtlinie beigefügter Steckbrief (Anlage 2), der u. a. Größe der Veranstaltungsfläche, Tragfähigkeit, Beschaffenheit des Belags, vorhandene Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser), Regeln für Grünflächen und Besonderheiten enthält.
  • Es gilt die Grundregel 4 + 8: Neben den vier gesetzten Großveranstaltungen (Interkulturel-les Stadtfest, Seehasenfest, Kulturufer, Beach-Days) kann es bis zu acht weitere ein- bzw. mehrtägige Großveranstaltungen im Jahr in der Innenstadt geben. Diese sollen möglichst gleichmäßig im Zeitraum von September bis November bzw. Januar bis Mai dezentral verteilt werden. Regelmäßige Marktveranstaltungen wie Dienstagsmarkt, Freitagsmarkt, Schlemmermarkt sowie Bodenseeweihnacht und verkaufsoffene Sonntage bleiben von dieser Regelung unberührt.
  • Hinsichtlich von Veranstaltungen in Straßenbereichen gelten analog die Regelungen der Leitlinie. Allerdings sollen entsprechende Veranstaltungen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

Organisatorisches

Um in Zukunft Veranstaltern einen besseren Service zu bieten und um selber aktiv zu werden, gibt es einen einheitlichen Ansprechpartner und einen Koordinationskreis.

Einheitlicher Ansprechpartner beim Stadtmarketing

  • Entgegennahme der Bewerbungen
  • Berät Veranstalter
  • Koordiniert die Bewerbungen und Termine
  • Bezieht wo nötig andere Ämter mit ein

Koordinationskreis

  • Besteht im Kern aus BSO und Stadtmarketing und wird bei Bedarf durch Akteure/Gruppen erweitert, wenn diese durch eine Bewerbung besonders betroffen sind.
  • Entscheidet bei Bewerbungen über die Vergabe.
  • Sucht bei Lücken im Veranstaltungsangebot gezielt nach geeigneten Veranstaltern.

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich/Planausschnitt
Anlage 2: Steckbriefe der Veranstaltungsorte