Veranstaltungsleitlinien (Anlage) Flächenprofil Romanshorner Platz

Flächenprofil: Romanshorner Platz

Städtebauliches Umfeld

Der Romanshorner Platz befindet sich direkt am Hafenbahnhof (Halt von Nahverkehrszügen) mit direkter Busanbindung in das gesamte Stadtgebiet. Das Parkhaus „Altstadt“ liegt ebenso direkt am Romanshorner Platz wie der Fähranleger der Fähre Friedrichshafen-Romanshorn.

Technische Angaben

Fläche 1.553 m² nutzbare Fläche (2.210 m² Gesamtfläche)
Belastbarkeit

Ein Teil des Romanshorner Platzes ist mit einer Tiefgarage unterbaut. Der in der Anlage befindliche Planausschnitt (Verbotsfläche für zusätzliche Belastung) ist zu beachten.

Im Vorfeld einer Befahrung/ Belegung ist eine Abklärung mit dem Stadtbauamt erforderlich.

Anschlüsse

Strom



 

Wasser

 

Abwasser

 

Ein fester Marktschrank (M21) und ein Poller (Marktschrank M21 darf nicht offen bleiben wegen NH Sicherungsleisten im Marktschrank, deshalb mobiler Marktschrank notwendig)

Ein fester Wasseranschluss ist nicht vorhanden, kann bei Bedarf aber installiert werden.

Der Ablauf des Abwassers wird im Einzelfall nach Art und Bedarf der Veranstaltung nach Rücksprache durch die Stadt Friedrichshafen zugewiesen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG

Feuerwehrzufahrten Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten und können dem Geländeplan entnommen werden.
Auf-/Abbauzeiten 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Nachtabbaugenehmigungen werden in Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen erteilt.
Öffentl. Toiletten Öffentliche Toiletten befinden sich direkt am Romanshorner Platz (ZOB)
Geöffnet von 3.30 – 22.00 Uhr täglich
Ausstattung: D/H/Urinal/Wickeltisch
Barrierefrei: k. A.
Lärmschutz

Musikdarbietungen sind bis maximal 22.00 Uhr, im Einzelfall, mit verminderter Lautstärke, bis 23.00 Uhr möglich. Die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Freizeitlärmrichtlinie Baden-Württemberg, sind einzuhalten.

Ausschankende: wird im Einzelfall nach Art und Dauer der Veranstaltung entschieden. Bei CD-Musikübertragung ist Punktbeschallung zu gewährleisten.

Sonstiges:

  • Während des Seehasenfestes ist der Platz belegt und steht nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.
  • Gültige erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Warenausstellungen, gastronomische Nutzungen, etc. behalten auch während der Veranstaltung ihre Gültigkeit und sind von Veranstalter zu beachten und adäquat zu integrieren.
  • Die Zufahrt erfolgt über die Eckenerstraße (dann Richtung Hafenbahnhof).