Veranstaltungsleitlinien (Anlage) Flächenprofil Charlottenhof
Flächenprofil: Charlottenhof und Markthallenvorplatz
Städtebauliches Umfeld
Der Charlottenhof und der Markthallenvorplatz befinden sich zentral in der Nordstadt von Friedrichshafen. Den Stadtbahnhof erreichen Sie nach 7 Min. Fußweg und die Innenstadt von Friedrichshafen in ca. 9 Min.
In der Mitte des Charlottenhofes befindet sich ein Holzpodest welches z.B. als Bühne genutzt werden kann.
Technische Angaben
Fläche | 3.165 m² nutzbare Fläche (4.642 m² Gesamtfläche) |
Belastbarkeit | Unterhalb des Charlottenhofs befindet sich eine Tiefgarage. Die zulässigen Belastungswerte betragen: Gesamtlast- 120KN, Radlast- 20KN, Punktlast (0,2m*0,2m)- 20KN. Im Vorfeld einer Befahrung/ Belegung ist eine Abklärung mit dem Stadtbauamt erforderlich. |
Anschlüsse Strom
Wasser
Abwasser |
7 Marktschränke; davon 4 Festplatzverteiler und 3 Unterflurverteiler Ein fester Wasseranschluss ist nicht vorhanden, kann bei Bedarf aber installiert werden.
Die Abrechnung aller Anschlüsse erfolgt direkt mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG |
Feuerwehrzufahrten | Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten und können dem Geländeplan entnommen werden. |
Auf-/Abbauzeiten | Ab 6.00 Uhr bis max. 22.00 Uhr Nachtabbaugenehmigungen werden in Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen erteilt. |
Öffentl. Toiletten | Öffentliche Toiletten befinden sich direkt im Charlottenhof (Marktplatz) Geöffnet von 6.00 – 22.00 Uhr Mo-Sa, So und Feiertage geschlossen Ausstattung: D/H/Urinal Barrierefrei: ja |
Lärmschutz | Musikdarbietungen sind bis maximal 22.00 Uhr, im Einzelfall, mit verminderter Lautstärke, bis 23.00 Uhr möglich. Die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Freizeitlärmrichtlinie Baden-Württemberg, sind einzuhalten. Ausschankende: wird im Einzelfall nach Art und Dauer der Veranstaltung entschieden. Bei CD-Musikübertragung ist Punktbeschallung zu gewährleisten. |
Sonstiges:
- Findet die Veranstaltung nur auf dem Charlottenhof statt, dann steht der Markthallenvorplatz weiterhin als öffentlicher Parkplatz für die Besucher zur Verfügung.
- Auf die Gastronomie, die Außenflächen auf dem Gelände betreibt, ist Rücksicht zu nehmen.
- Dienstags ist der Platz durch den Wochenmarkt belegt und steht nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.
- Gültige erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Warenausstellungen, gastronomische Nutzungen, etc. behalten auch während der Veranstaltung ihre Gültigkeit und sind von Veranstalter zu beachten und adäquat zu integrieren.
- Die Zufahrt erfolgt über die Katharinenstraße oder Bismarckstraße