Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Friedrichshafen (Schulbezirkssatzung)
Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Friedrichshafen (Schulbezirkssatzung)
Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) sowie § 25 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.03.2020 (GBl. S. 144) hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 23.11.2020 folgende Satzung über die Bildung von Schulbezirken in der Stadt Friedrichshafen beschlossen:
§ 1 Grundsatz
Gemäß § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg bildet die Stadt Friedrichshafen für folgende Grundschulen in städtischer Trägerschaft Schulbezirke:
- Pestalozzischule
- Albert-Merglen-Schule
- Ludwig-Dürr-Schule – nur Grundschule
- Gemeinschaftsschule Schreienesch – nur Grundschule
- Grundschule Friedrichshafen-Fischbach mit Außenstelle Schnetzenhausen
- Grundschule Ailingen mit Außenstelle Berg
- Grundschule Friedrichshafen-Kluftern
- Don-Bosco-Schule, Ettenkirch
§ 2 Schulbezirke
- Ab dem Schuljahr 2021/2022 werden den städtischen Grundschulen folgende Schulbezirke zugeordnet:
- Schulbezirk Pestalozzischule
Beschreibung der Begrenzungen des Schulbezirkes angefangen am südlichsten Punkt und dann weiter im Uhrzeigersinn
Schlosskirche – Werastraße (gerade Hausnummern 2 bis 50) bis Abzweigung Eugenstraße – Eugenstraße bis Abzweigung Brunnenstraße – Brunnenstraße (gerade Hausnummern) bis Abzweigung Maybachstraße – Gebiet des Zeppelin-Werftgeländes nördlich der Maybach-straße – Gebiet östlich des Zeppelin-Werftgeländes mit nördlicher Begrenzung B 31-neu. Östliche Begrenzung Trautenmühleweg – Messestraße/Ehlersstraße – Löwentaler Straße – über die Bahnlinie Werderstraße bis Eckenerstraße. Südliche Begrenzung Eckenerstraße (Hausnummern 1 bis 33), dann Bodenseeufer bis Schlosskirche. - Schulbezirk Albert-Merglen-Schule
Beschreibung der Begrenzungen des Schulbezirkes angefangen am südlichsten Punkt und dann weiter im Uhrzeigersinn
Schlosskirche – entlang des Bodenseeufers in westlicher Richtung – vor Seemoos weiter in nördlicher Richtung über die Bahnlinie – am Haltepunkt Seemoos westlich in die Zeppelinstraße (gerade Hausnummern 7 bis 88) bis zur Abzweigung Windhager Straße – Windhager Straße (gerade Hausnummern 24 bis 30) – Fallenbrunnen - Hochstraße bis Abzweigung Sonnenberg-straße, Gebiet südlich der Sonnenbergstraße und westlich der Henri-Dunant-Straße (gerade Hausnummern). Von der Henri-Dunant-Straße in die Heinrich-Heine-Straße und Albert-Schweitzer-Straße – dann Industrieweg in südlicher Richtung - Hochstraße in südliche Richtung bis Abzweigung Maybachstraße – Maybachstraße (Hausnummern 2 bis 12) bis Abzweigung Brunnenstraße – Brunnenstraße (ungerade Hausnummern) bis Abzweigung Eugenstraße – Eugenstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 15) bis Abzweigung Werastraße – Werastraße (ungerade Hausnummern 11 bis 49 und gerade Hausnummern 54 bis 66) bis zur Schlosskirche. - Schulbezirk Ludwig-Dürr-Schule – nur Grundschule
Der Schulbezirk umfasst folgende Gebiete:
Waggershausen mit Teil Hofinger Esch östlich der Henri-Dunant-Straße (ungerade Hausnummern von 3 bis 19), Jettenhausen, Meistershofen mit nördlicher Begrenzung Albert-Maier-Straße, Solarstraße und Lise-Meitner-Straße, östlicher Begrenzung Äußere-Ailinger-Straße (ungerade Hausnummern) und südlicher Begrenzung B 31-neu bis Waggershausen. - Schulbezirk Gemeinschaftsschule Schreienesch – nur Grundschule
Beschreibung der Begrenzungen des Schulbezirkes angefangen im Südwesten und dann weiter im Uhrzeigersinn
Eckenerstraße (Hausnummer 35) – Werderstraße – Paulinenstraße in nordöstlicher Richtung – Bussardgasse - In den Auwiesen – Adlergasse – Forststraße – Aistegstraße in nördlicher Richtung – Flugplatzstraße in westlicher Richtung – Messestraße in nördlicher Richtung bis Abzweigung Gutenbergstraße – Gutenbergstraße - Rheinstraße in westliche Richtung - Äußere Ailinger Straße bis Abzweigung Neulandstraße. Nördliche Begrenzung ist die Gemarkungsgrenze zu Ailingen. Begrenzung in östlicher Richtung ist die Gemeindegrenze. Die südliche Begrenzung ist das Bodenseeufer von der Gemeindegrenze Eriskirch bis zur Achstraße – Eckenerstraße (Hausnummern 35 bis 95 und 54 bis 100) - bis Abzweigung Werderstraße. - Schulbezirk Grundschule Friedrichshafen-Fischbach mit Außenstelle Schnetzenhausen
Der Schulbezirk umfasst folgende Gebiete:
Fischbach, Eichenmühle, Riedern – ohne das Gebäude Riedern 8, Raderach, Unterraderach, Heiseloch, Sparbruck, Schnetzenhausen, Spaltenstein, Windhag, Seemoos, Manzell. - Schulbezirk Grundschule Ailingen mit Außenstelle Berg
Der Schulbezirk umfasst die Gemarkung Ailingen ohne Unterraderach. - Schulbezirk Grundschule Friedrichshafen-Kluftern
Der Schulbezirk umfasst die Gemarkung Kluftern und zusätzlich noch das Gebäude Riedern 8. - Schulbezirk Don-Bosco-Schule, Ettenkirch
Der Schulbezirk umfasst die Gemarkung Ettenkirch.
- Schulbezirk Pestalozzischule
- Der genaue Umfang der einzelnen Schulbezirke für jede Grundschule ab dem Schuljahr 2021/2022 ergibt sich aus dem Schulbezirksplan, welcher Bestandteil dieser Satzung ist. Der Schulbezirksplan liegt bei der Stadt Friedrichshafen im Amt für Bildung, Betreuung und Sport während der üblichen Öffnungszeiten zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann aus.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Schulbezirkssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Friedrichshafen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt: Friedrichshafen, 15.12.2020
Andreas Brand
Oberbürgermeister