Hallen – Benutzungsentgelte: Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch
Benutzungsentgelt Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch
ab 01.01.2022
1. Halle
mit Bestuhlung | bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
1/1 Halle | 360 Euro | 420 Euro |
2/3 Halle | 260 Euro | 320 Euro |
1/3 Halle | 160 Euro | 220 Euro |
Foyer oder Versammlungsraum | 100 Euro | 120 Euro |
ohne Bestuhlung | bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
1/1 Halle | 300 Euro | 360 Euro |
2/3 Halle | 220 Euro | 260 Euro |
1/3 Halle | 140 Euro | 160 Euro |
Foyer oder Versammlungsraum | 80 Euro | 90 Euro |
2. Bühne
bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
50 Euro | 60 Euro |
3. Beamer mit Leinwand
bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
20 Euro | 20 Euro |
4. Umsatzpacht vom Bewirter
bis 4 Stunden | über 4 Stunden |
10 % | 10 % |
5. Ersatz für Aufwendungen (unabhängig von der Veranstaltungsdauer)
a) Auf- und Abstuhlen
Konzertbestuhlung | Tischbestuhlung | |
1/1 Halle | 170 Euro | 230 Euro |
2/3 Halle | 120 Euro | 160 Euro |
1/3 Halle | 75 Euro | 100 Euro |
Foyer oder Versammlungsraum | 40 Euro | 50 Euro |
b) Bei Veranstaltungen, bei denen eine starke Verschmutzung oder Beanspruchung des Hallenbodens zu erwarten ist, kann die Ortsverwaltung Ettenkirch das Auslegen einer Abdeckung verlangen. Erfolgen die Arbeiten durch städt. Personal, werden folgende Kostensätze erhoben:
Bodenabdeckung
ganze Halle | 190 Euro |
2/3 Halle | 140 Euro |
1/3 Halle | 85 Euro |
in Eigenregie | kostenfrei |
6. Für die Dauer der Veranstaltung wird der Stromverbrauch anhand der Zählerablesung berechnet.
7. Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen sowie für das Auslegen und Aufräumen der Bodenabdeckung in städt. Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen, Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ortsansässige Vereine, welche keine Förderung nach den genannten jeweiligen städtischen Richtlinien erhalten, bekommen eine Ermäßigung in Höhe von einem Drittel der unter Nr. 1 Grundmieten.
8. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht (ausgenommen Freiververanstaltungen) vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.