Hallen – Benutzungsentgelte: Bürgersaal Ettenkirch
Benutzungsentgelt für den Bürgersaal Ettenkirch
Für den Bürgersaal Ettenkirch wird gemäß Beschluss des Ortschaftsrats Ettenkirch vom 07.07.2021 ab 01.01.2022 folgendes Benutzungsentgelt erhoben:
Bürgersaal mit Bestuhlung/Tischbestuhlung | 190,00 Euro |
Benutzung Beamer | 20,00 Euro |
Auf-und Abstuhlen durch den Pächter | 50,00 Euro |
Der Pächter hat 10 % Umsatzpacht an die Ortsverwaltung Ettenkirch zu bezahlen.
Das Benutzungsentgelt ist inklusiv Wasser, Strom, und ggf. Heizung.
Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen sind an den Pächter zu bezahlen.
Die übrigen Kosten werden von der Ortsverwaltung Ettenkirch nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter.
Im Übrigen gelten die Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen und Sälen an örtliche Vereine. Ortsansässige Vereine, welche keine Förderung nach den jeweiligen städtischen Richtlinien erhalten, bekommen eine Ermäßigung in Höhe von einem Drittel der oben genannten Grundmiete.
Ortsverwaltung Ettenkirch