Hallen – Benutzungsentgelte: Bürgerhaus Kluftern
Benutzungsentgelt Bürgerhaus Kluftern
ab 1.1.2022
1. Bürgersaal
bis 4 Std. ermäßigt | bis 4 Std. normal | über 4 Std. ermäßigt | über 4 Std. normal | |
mit Bestuhlung | 90 Euro | 180 Euro | 150 Euro | 300 Euro |
ohne Bestuhlung | 60 Euro | 120 Euro | 120 Euro | 240 Euro |
2. Bühne
bis 4 Std. ermäßigt | bis 4 Std. normal | über 4 Std. ermäßigt | über 4 Std. normal |
25 Euro | 50 Euro | 25 Euro | 50 Euro |
3. Umsatzpacht vom Bewirter
bis 4 Std. ermäßigt | bis 4 Std. normal | über 4 Std. ermäßigt | über 4 Std. normal |
10 % | 10 % | 10 % | 10 % |
4. Ersatz für Aufwendungen
bis 4 Std. ermäßigt | bis 4 Std. normal | über 4 Std. ermäßigt | über 4 Std. normal | |
Auf- und Abstuhlen | 120 Euro | 120 Euro | 120 Euro | 120 Euro |
5. Für die Dauer der Veranstaltung wird der Stromverbrauch anhand der Zählerablesung berechnet.
6. Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen in städt. Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen, Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
7. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht (ausgenommen Freiveranstaltungen) vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.