Hallen – Benutzungsentgelte: Bürgerhaus Kluftern

Benutzungsentgelt Bürgerhaus Kluftern

ab 1.1.2022

1. Bürgersaal

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
mit Bestuhlung 90 Euro 180 Euro 150 Euro 300 Euro
ohne Bestuhlung 60 Euro 120 Euro 120 Euro 240 Euro

2. Bühne

bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
25 Euro 50 Euro 25 Euro 50 Euro

3. Umsatzpacht vom Bewirter

bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
10 % 10 % 10 % 10 %

4. Ersatz für Aufwendungen

  bis 4 Std.
ermäßigt
bis 4 Std.
normal
über 4 Std.
ermäßigt
über 4 Std.
normal
Auf- und Abstuhlen 120 Euro 120 Euro 120 Euro 120 Euro

5. Für die Dauer der Veranstaltung wird der Stromverbrauch anhand der Zählerablesung berechnet.

6. Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen in städt. Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen, Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

7. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht (ausgenommen Freiveranstaltungen) vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.