Geschäftsordnung Seniorenbeirat
Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichshafen
Präambel
Der Seniorenbeirat ist Mittler zwischen den Wünschen und Bedarfen der Zielgruppe einerseits, der Stadtverwaltung und anderer öffentlicher Einrichtungen sowie privater Dienstleister andererseits. Der Seniorenbeirat arbeitet unabhängig, ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral. Er versteht sich als Partner der ortsansässigen Einwohnerinnen und Einwohner und bringt deren Interessen, Bedürfnisse und Erfahrungen in den kommunalen Entscheidungsprozess ein. Er hat einen beratenden Charakter für den jeweiligen zuständigen Ausschuss des Gemeinderates.
Der Seniorenbeirat hat seinen Sitz im Seniorentreff „Haus Sonnenuhr“, Paulinenstr. 2, 88046 Friedrichshafen.
1. Geschäftsführung, Sitzungen
Die Geschäftsführung liegt bei der bzw. dem Beauftragten für Senioren im Amt für Soziales, Familie und Jugend. Sie bzw. er hat die Sitzungsleitung.
Es finden drei Sitzungen im Jahr statt. Der Seniorenbeirat hat die Möglichkeit, zusätzlich Sitzungen abzuhalten. Die bzw. der Beauftragte für Senioren lädt das Gremium mit Tagesordnung mindestens 1 Woche vor der Sitzung ein und erstellt ein Protokoll, das allen Teilnehmenden im Nachgang zugeht.
Alle Mitglieder des Seniorenbeirates sind gleichberechtigt und stimmberechtigt. Die bzw. der Beauftragte für Senioren sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter des Fachamtes verfügen über eine gemeinsame Stimme.
Für Beschlüsse ist grundsätzlich eine einfache Mehrheit notwendig. Maßnahmen und Projekte können nur umgesetzt werden, wenn die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Seniorenbeirat kann bei Bedarf Expertinnen und Experten als beratende Mitglieder zu allen Sitzungen einladen, um die Meinungsbildung und Meinungsfindung des Seniorenbeirates bei Sachthemen zu unterstützen.
2. Aufgaben und Inhalte
Der Seniorenbeirat beschäftigt sich u. a. mit folgenden Aufgaben und Themen:
- Bedarfs- und zielgruppengerechte Stadtentwicklung für ältere Menschen und Familien.
- Beratung und Begleitung der Themen Wohnen im Alter und Gestaltung des Lebensraums in der Stadt.
- Freizeit, Bildung und Kultur.
- Sozialwesen und Gesundheit.
3. Zusammensetzung
Der Seniorenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
- 10 Einwohnerinnen bzw. Einwohner, die die Bezeichnung Seniorenbeirätinnen bzw. Seniorenbeiräte führen.
- Je 1 Delegierte bzw. Delegierter aus den Ortschaften Ailingen, Ettenkirch, Kluftern und Raderach.
- 4 Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte.
- Die bzw. der Beauftragte für Senioren sowie gegebenenfalls weitere Vertreterinnen und Vertreter des Fachamtes.
Die Amtszeit der ausgewählten Mitglieder beträgt 5 Jahre und ist an die Kommunalwahl angelehnt. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Der Aufruf zur Bewerbung für den Seniorenbeirat erfolgt in den örtlichen Medien und wird mindestens 4 Wochen zuvor angekündigt und beworben.
In Friedrichshafen gemeldete Einwohnerinnen und Einwohner können sich für den Seniorenbeirat bewerben und werden im Rahmen von Bewerbungsgesprächen durch die Amtsleitung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sowie die bzw. den Beauftragten für Senioren ausgewählt.
10 Einwohnerinnen und Einwohner werden für den Seniorenbeirat ausgewählt. Der zuständige Ausschuss des Gemeinderates beschließt die ausgewählten Mitglieder. Diese werden von Dezernenten des DIII offiziell eingesetzt.
Darüber hinaus wird aus den Reihen der Bewerberinnen und Bewerber eine Nachrückerliste geführt. Diese wird ebenfalls dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte es keine Nachrücker mehr geben, kann über die örtlichen Medien eine Bekanntmachung erfolgen, dass sich interessierte Personen bei der bzw. dem Beauftragten für Senioren für einen Sitz im Seniorenbeirat bewerben können. Diese Person bzw. diese Personen können nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch für die restliche Amtsperiode mit Zustimmung des Dezernenten im DIII in den Seniorenbeirat aufgenommen werden.
Die Vertreter des Gemeinderats werden vom Gemeinderat benannt, die Delegierten der Ortschaften benennen die Ortsvorsteher.
4. Ausscheiden
Ein Mitglied scheidet aus dem Gremium aus, wenn es nicht mehr in Friedrichshafen gemeldet ist oder sein Amt aus persönlichen Gründen niederlegt.
Legt ein Mitglied sein Amt aus wichtigen Gründen nieder oder scheidet auf Beschluss des Seniorenbeirats aus (Absatz 3), rückt eine Einwohnerin bzw. ein Einwohner mit ihrem bzw. seinem Einverständnis von der Nachrückerliste bis zum Ablauf der Amtsperiode nach. Gibt es keinen Nachrücker mehr, bleibt der Sitz bis zum Ende der Amtsperiode unbesetzt.
Der Seniorenbeirat kann über das Ausscheiden eines Mitgliedes entscheiden, wenn dieses an 2 der 3 jährlich stattfindenden Sitzungen unentschuldigt ferngeblieben ist oder sich unentschuldigt über den Zeitraum von mehr als einem halben Jahr nicht mehr an Arbeitstreffen und Projektgruppen beteiligt hat.
5. Inkrafttreten
Vorstehende Geschäftsordnung tritt am 22.04.2024 in Kraft.