Zuschuss für besondere Bedürfnisse und sonstige Vergünstigungen

Die Stadt Friedrichshafen gewährt kinderreichen Familien und Personen mit niedrigem Einkommen aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung Zuschüsse für besondere Bedürfnisse und sonstige Vergünstigungen (bisher Wasser- und Energiekostenzuschuss).

Mit dem Antrag kann ebenfalls die „Häfler Karte“ beantragt werden. Die Karte im Scheckkartenformat dient als Nachweis, dass berechtigte Personen alle Voraussetzungen für die Unterstützung der Zeppelin-Stiftung erfüllen. Anerkannt wird die „Häfler Karte“ im DRK Kleiderladen, im FAIRKAUF, Kulturbüro, der KulturTafel, im Medienhaus am See, der Tafel Friedrichshafen e. V. sowie der Volkshochschule Friedrichshafen.

Die Leistungen umfassen zum Beispiel Freieintritte für die Häfler Bäder sowie in das Schulmuseum und das Zeppelin Museum. Außerdem können Ermäßigungskarten für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Friedrichshafen beantragt werden sowie die Übernahme der Kosten für Schul- und Kindertagesstätten-Mittagessen.

Alle Informationen dazu finden Sie in den aktuellen Richtlinien und in der Anlage 1.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 53102

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.

Ablauf

Der Einkommensnachweis ist vor allem zu führen durch Vorlage der Lohnsteuerkarte des Vorjahres oder des letzten Einkommensteuerbescheides und ggf. der Mitteilung nach dem letzten Rentenanpassungsgesetz, der Bescheide über die Höhe der Leistungen nach SGB II und SGB XII sowie dem Kinderzuschlag und der Versorgungsrente. Landwirte haben den letzten Einkommensteuerbescheid vorzulegen. Bei nicht zur Einkommensteuer veranlagten Landwirten genügt die Abgabe der Erklärung: "Ich bin nichtbuchführender Landwirt und zahle keine Einkommensteuer." Einkommen im Sinne dieser Richtlinien sind alle Einnahmen, unabhängig von ihrer Herkunft.

Stichtag für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist der 1. Januar des Antragsjahres. Anspruchsberechtigt sind deutsche Einwohner und ausländische Einwohner mit einer Niederlassungserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 12 Monaten.

Die Anträge sind online abrufbar und liegen von 1. Februar bis 30. April zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Friedrichshafen, in den Ortsverwaltungen sowie im Bürgeramt Fischbach zur Mitnahme aus.

Antrag abgeben: Die Stadtverwaltung bittet darum, die ausgefüllten Anträge und die Kopien oder Originalunterlagen per Post, Briefkasten oder per E-Mail leistungen-zeppelin-stiftung@friedrichshafen.de einzureichen. Eine persönliche Abgabe ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, Telefon 07541 203-3102.

Wichtig: Es muss eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben sein. Originalunterlagen werden mit dem Bescheid wieder zurückgesandt.

Fristen

Antrag stellen: 1. Februar bis 30. April

Stichtag Erfüllung aller persönlichen Voraussetzungen: 1. Januar des Antragsjahres

Erforderliche Unterlagen

Antrag und begründete Unterlagen

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, {1}