Sterbeurkunde beantragen
Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln.
Die Sterbeurkunde enthält
- die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Ort und Tag der Geburt,
- gegebenenfalls Geburtsnamen,
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
- den letzten Wohnsitz,
- den Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
- den Sterbeort und
- den Zeitpunkt des Todes.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland in der Regel keine Übersetzung benötigen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Abteilung Standesamt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2171
standesamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Ablauf
Bei uns im Standesamt Friedrichshafen erhalten Sie beispielsweise eine Sterbeurkunde, wenn eine Person in Friedrichshafen verstorben ist.
Wie fordern Sie Ihr Urkunde an?
Bitte wählen Sie nur eine der unten genannten Anforderungsmöglichkeiten! Eine doppelte Anforderung (z.B. zuerst per Fax und dann eine zusätzliche Übersendung des gleichen Schreibens per Post) wird wie zwei einzelne Bestellungen abgearbeitet und führt zu doppelten Gebühren.
- Online: Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Sie können so die Urkunde direkt online bezahlen, diese ist der schnellste Weg.
Die Online-Bestellung läuft wie folgt ab:- Sie bestellen die gewünschte/n Urkunde/n über den obigen Button online bei uns (hier erfolgt noch keine Zahlung).
- Die Bestellung geht bei uns ein und wird geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Link, über den Sie Ihre Zahlung direkt online vornehmen können, sofern die gewünschte Urkunde gebührenpflichtig ist. Schauen Sie hierzu regelmäßig in Ihr Postfach.
- Die gewünschte Urkunde wird an Sie versandt.
- Schriftlich: Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt per Fax, Post oder E-Mail zu übermitteln. Der Antrag benötigt Ihre Unterschrift sowie als Anlage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.
- Persönlich: Sie können Ihre gewünschte Urkunde auch persönlich im Standesamt der Kernstadt oder in den Außenstellen Ailingen und Kluftern während der Sprechzeiten abholen. Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Sonstiges
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht (ausgenommen hiervon sind Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern und Kinder)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Bitte geben Sie bei Ihrer Anforderung den Zweck an.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Kosten
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je 20 Euro
- Internationale Sterbeurkunde: je 20 Euro
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
- die Krankenkasse,
- die gesetzliche Rentenversicherung und
- das Versorgungs- und Sozialamt.
Rechtsgrundlage
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG) (Sterbeurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
01.09.2022
Zugehörige Lebenslagen
* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.