Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Zuständigkeit

Bundesverwaltungsamt
Barbarastraße 1
50735 Köln
Tel. 022899 / 358-0 oder<br> 0221 / 758-0
Fax 22899 / 358-2823

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

Ablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Registrierschein

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Rechtsgrundlage

Bezugsort

Friedland

Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg