Rückerstattung von Schmutzwassergebühren

Schmutzwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt und zurückerstattet.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Stadt plombiert worden ist. Zwischenzähler stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.

Vor einer Antragstellung bedenken Sie bitte, dass der Einbau, die Unterhaltung und ggf. Erneuerung einer privaten geeichten Wasseruhr als Unterzähler Mehrkosten zur Folge hat, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Erstattungsbeträgen stehen sollten.

Ablauf

Senden Sie Ihren Antrag formlos oder mit dem unten beigefügten Formular an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Rheinstraße 20, 88046 Friedrichshafen oder als E-Mail an abwasser-rueckerstattungen@friedrichshafen.de.

Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden: www.friedrichshafen.de/rückerstattung

Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides für Schmutzwasser zu stellen. 

Bitte beachten Sie, dass Sie jedes Jahr einen neuen Antrag auf Rückerstattung stellen müssen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Der Antragssteller hat die Kosten für die Beschaffung und ggf. den Einbau eines geeichten Zwischenzählers zu tragen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 25.06.2020