Geburtsurkunde beantragen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde? Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.
Sie können die Urkunde in Friedrichshafen online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
- Tag und Ort der Geburt
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, wenn sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
Hinweis: Folgende Angaben werden auf Ihren Wunsch hin nicht aufgenommen:
- Geschlecht
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Religionszugehörigkeit
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.
Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.
Internationale Geburtsurkunde
Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland in der Regel ohne Übersetzung verwenden.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Abteilung Standesamt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2171
standesamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
Ablauf
Wie fordern Sie Ihr Urkunde an?
Bitte wählen Sie nur eine der unten genannten Anforderungsmöglichkeiten! Eine doppelte Anforderung (z.B. zuerst per Fax und dann eine zusätzliche Übersendung des gleichen Schreibens per Post) wird wie zwei einzelne Bestellungen abgearbeitet und führt zu doppelten Gebühren.
- Online: Sie können die Urkunde online beantragen (siehe Onlineantrag und Formulare).
Sie können so die Urkunde direkt online bezahlen, diese ist der schnellste Weg.Die Online-Bestellung läuft wie folgt ab:
- Sie bestellen die gewünschte/n Urkunde/n über den obigen Button online bei uns (hier erfolgt noch keine Zahlung).
- Die Bestellung geht bei uns ein und wird geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Link, über den Sie Ihre Zahlung direkt online vornehmen können, sofern die gewünschte Urkunde gebührenpflichtig ist. Schauen Sie hierzu regelmäßig in Ihr Postfach.
- Die gewünschte Urkunde wird an Sie versandt.
- Schriftlich: Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen PDF-Antrag (nicht barrierefrei) auszufüllen und dem Standesamt per Fax, Post oder E-Mail zu übermitteln. Der Antrag benötigt Ihre Unterschrift sowie als Anlage eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.
- Persönlich: Sie können Ihre gewünschte Urkunde auch persönlich im Standesamt der Kernstadt oder in den Außenstellen Ailingen und Kluftern während der Sprechzeiten abholen. Wir bitten vorab um telefonische Terminvereinbarung.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Sonstiges
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht (ausgenommen hiervon sind Verwandte in gerader Linie wie Eltern, Großeltern und Kinder)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
Bitte geben Sie bei Ihrer Anforderung den Zweck an.
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Kosten
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je 20 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 20 Euro
Rechtsgrundlage
- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
01.09.2022
Zugehörige Lebenslagen
* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.