Bewohnerparkausweis beantragen
Auch in Friedrichshafen, wie in vielen anderen Städten, ist der Parkraum knapp. In manchen Wohngebieten ist es daher erforderlich, das Parken zu gewissen Zeiten oder in Einzelfällen nur mit einer Sondergenehmigung zu erlauben. Sondergenehmigungen für Bewohner, sogenannte Bewohnerparkausweise, garantieren zwar keinen festen Stellplatz, jedoch gewährleistet ein Bewohnerparkausweis Anwohnern städtischer Quartiere Sonderparkvorrechte in Wohnungsnähe.
In Friedrichshafen gibt es mehrere Bewohnerparkgebiete (Anwohnerparkplätze). Welche Straßen dabei im Einzelnen zu den jeweiligen Anwohnerparkgebieten gehören, erfahren Sie unter www.bewohnerparken.friedrichshafen.de.
Hinweis zum Anwohnerparken:
- Stellplätze für Behinderte sind von der Anwohnerparkplatzregelung ausgenommen.
Bewohnerparkausweise für Motorräder und Wohnmobile werden nur im begründeten Einzelfall erteilt. Bei entsprechender online Antragstellung ist mit einer direkten Kontaktaufnahme durch die Sachbearbeitenden zu rechnen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52140
Tel. +49 7541 203 52142
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
für die Erteilung:
- Ihre Hauptwohnung muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen.
- Ihnen darf weder eine Garage noch ein Stellplatz zur Verfügung stehen.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden. Sollten Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sein, benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
Ablauf
Der Bewohnerparkausweis kann online oder persönlich im Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abteilung Bürgerservice zu den Öffnungszeiten beantragt werden.
Sonstiges
Ausführliche Informationen zu den Anwohnerparkgebieten finden Sie unter www.bewohnerparken.friedrichshafen.de
Fristen
Der Bewohnerparkausweis kann ganzjährig für den Zeitraum eines Jahres beantragt werden. Ein neuer Bewohnerparkausweis kann maximal einen Monat vor Ablauf des alten beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- alter Fahrzeugschein oder neue Zulassungsbescheinigung Teil I
- aktueller Personalausweis / Reisepass
- Antrag Bewohnerparkausweis
- gegebenenfalls Bestätigung vom Fahrzeughalter, wenn Antragsteller nicht gleich Fahrzeughalter ist
Kosten
Gebühr: 120 Euro jährlich
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 26.02.2024