Baukindergeld der Stadt Friedrichshafen

Die Stadt Friedrichshafen fördert im Rahmen der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Erwerb von Eigentumswohnungen und Familienheimen mit maximal zwei Einheiten, wobei eine von untergeordneter Bedeutung sein muss.

Ziel des städtischen Zuschusses ist es, die Versorgung von Familien mit Wohnraum zu verbessern und breiten Bevölkerungsschichten mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die Stadt stellt verlorene Zuschüsse zur Verfügung. Sie sind eine freiwillige Sozialleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bei dem Zuschuss handelt es sich um keine öffentlichen Mittel i. S. des Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG).

Das LWoFG und die Durchführungshinweise zum LWoFG, sowie die Hinweise zur Änderung des LWoFG sind für dieses Förderprogramm anwendbar.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe bemisst sich anhand des Haushaltseinkommens

  • Einkommensgrenze 1 pro Kind: 8.000 Euro
  • Einkommensgrenze 2 pro Kind: 6.500 Euro
  • Einkommensgrenze 3 pro Kind: 5.000 Euro

Wie hoch darf das Einkommen sein?

Die Einkommensgrenzen bemessen sich nach § 10 (3) Satz 1 LWoFG* in Verbindung mit dem jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramm* der Landeskreditbank. Das Bruttojahreseinkommen wird über § 12 LWoFG* ermittelt.

* in der jeweils geltenden Fassung

Maßgebliches Einkommen ist das Gesamtjahreseinkommen des Antragstellers sowie der weiteren Haushaltsangehörigen.

2 Personen-Haushalt

  • Einkommensgrenze 1: 47.600 Euro
  • Einkommensgrenze 2: 57.800 Euro
  • Einkommensgrenze 3: 68.000 Euro

3 Personen-Haushalt

  • Einkommensgrenze 1: 57.100 Euro
  • Einkommensgrenze 2: 67.300 Euro
  • Einkommensgrenze 3: 77.500 Euro

4 Personen-Haushalt

  • Einkommensgrenze 1: 66.600 Euro
  • Einkommensgrenze 2: 76.800 Euro
  • Einkommensgrenze 3: 87.000 Euro

5 Personen-Haushalt

  • Einkommensgrenze 1: 76.100 Euro
  • Einkommensgrenze 2: 86.300 Euro
  • Einkommensgrenze 3: 96.500 Euro

Was ist das Bruttojahreseinkommen?

Bei nicht selbstständiger Arbeit: Der Gesamtbruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten, mindestens aber die steuerliche Werbungskostenpauschale (§ 9 a Einkommenssteuergesetz).

Bei selbständiger Tätigkeit: Der zuletzt steuerlich anerkannte Gewinn.

Bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen: Der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten.

Berechnungsschema: Zur einfachen Kontrolle, wie viel Baukindergeld Sie pro Kind anhand Ihres Einkommens erhalten, lesen Sie bitte aus Ihrer letzten Dezember Lohnabrechnung den Gesamtbruttobetrag heraus (vorausgesetzt Sie waren das ganze Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt) und ziehen die Werbungskosten ab und das Ergebnis ordnen Sie einem Wert aus der Tabelle zu den Einkommensgrenzen zu.

Beispiel: Der Gesamtbruttojahresverdienst eines 4-Personen-Haushalts beträgt 70.000 Euro. Abzüglich 1.230 Euro Werbungskosten ergibt dies ein Bruttojahreseinkommen von 68.770 Euro. Somit halten Sie die Einkommensgrenze 2 ein. Daraus ergibt sich eine Förderung in Höhe von 6.500 Euro je Kind.

Wie hoch darf die Belastung sein?

Zur Berechnung der zumutbaren Belastung wird die jeweils gültige Belastungstabelle der Landeskreditbank Baden-Württemberg zugrunde gelegt. Hierbei kann nur das Einkommen aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welches nicht auf Probe besteht, gewertet werden.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Wohnungsbindung/-förderung: Baukindergeld
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54251

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Antragsberechtigung

Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die ein Objekt in Friedrichshafen erwerben wollen.

Bei der Förderung werden alle zum Haushalt gehörenden Kinder berücksichtigt:

  • Wenn sie unter 18 Jahre alt sind und bei der Lohn- und Einkommenssteuer des Antragstellers berücksichtigt werden.
  • Wenn sie über 18 Jahre alt sind, aber aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
  • Wenn die Geburt nach ärztlicher Bescheinigung innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet wird.

Berücksichtigt werden auch Kinder, die innerhalb von 24 Monaten nach Antragstellung geboren werden.

Grundvoraussetzung

Um sich den Zuschuss zu sichern, müssen Sie mit dem Baubeginn bzw. mit der Unterzeichnung des Bauwerkvertrages oder Abschluss des Kaufvertrages warten, bis Ihnen die Stadt Friedrichshafen schriftlich mitgeteilt hat, dass Ihr Antrag bewilligt wurde.

Davon abweichend können Sie ohne unsere schriftliche Bewilligung bei einer Zwangsversteigerung mitbieten. In diesem Fall muss der Antrag unverzüglich nach dem Zuschlag bei uns eingereicht werden, um die Voraussetzungen für die Gewährung im Nachhinein prüfen zu können. Anmerkung: Bitte beachten Sie bei einer Zwangsversteigerung, dass Sie bereits im Vorfeld Ihr Vorhaben mit unseren Richtlinien abgleichen, zumal unsere Prüfung erst im Nachhinein erfolgen kann.

Näheres zum förderschädlichen vorzeitigen Abschluss bestimmt das LWoFG, die Durchführungshinweisen zum LWoFG, sowie die Hinweise zur Änderung des LWoFG.

Ablauf

Auszahlung des Zuschusses

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges über die Eigentumseintragung (Auflassung) und nach Erfüllung der Auflagen entsprechend unseres Bewilligungsbescheides (diese sind fallabhängig).

Ausnahmsweise kann in begründeten Fällen schon gegen Vorlage des unterschriebenen Kaufvertrages in Verbindung mit der Auflassungsvormerkung oder ggf. mit Eintritt der sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen der Zuschuss vorläufig ausbezahlt werden. Die im Bewilligungsbescheid angegebenen Auflagen müssen im Nachhinein erfüllt werden.

Vor der Auszahlung des Baukindergelds werden die im Antrag gemachten Angaben mit den nun vorliegenden Unterlagen abgeglichen. Bei einer eventuellen Abweichung behalten wir uns die Auszahlung vor.

Der Zuschuss wird für maximal zwei Jahre ab unserer schriftlichen Bewilligung reserviert.

Sonstiges

Nicht gefördert werden:

  • Familien, welche die Einkommensgrenze 3 überschreiten.

    Die Grenzen bemessen sich nach § 10 (3) Satz 1 LWoFG in Verbindung mit dem jeweils gültigen Landeswohnraumförderungsprogramm der Landeskreditbank Baden-Württemberg. Bei der Ermittlung des Einkommens ist das Einkommen aller, nach § 4 Nr. 16 LWoFG, zum Haushalt rechnenden Personen zu berücksichtigen.

  • Nicht familiengerecht aufgeteilte Bau- oder Kaufvorhaben.

    Die Wohnfläche für einen 4-Personen-Haushalt sollte eine Größe von 90 m² aufweisen. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich diese Grenze um 10 m². Kinderzimmer für ein Kind müssen mindestens 10 m² und Kinderzimmer für zwei Kinder müssen mindestens 15 m² groß sein.

  • Familien, die bereits Eigentümer eines angemessenen Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sind.

    „Angemessene Größe“ bedeutet, dass der vorhandene Wohnraum nach Größe und Zuschnitt als ausreichend und familiengerecht erscheint (auch wenn dies erst nach einem Umbau der Fall wäre). Für einen 3-Personen-Haushalt gilt eine Wohnfläche von 80 m² als angemessen. Bei größeren Haushalten erhöht sich die Wohnfläche um 10 m² pro haushaltsangehöriger Person. Die Förderung des Erwerbs einer weiteren kleinen Wohnung, welche aufgrund ihrer Lage mit der bisherigen Eigentumswohnung zusammengelegt werden könnte, wird grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Vorhaben, für die weniger als 15 % der Gesamtkosten als Eigenleistung eingebracht werden.

    Mindestens 10 % sind als Eigenkapital zu erbringen (z. B. durch Spar- oder Bausparguthaben oder Aktienkapital – diesem Guthaben darf keine Verbindlichkeiten gegenüberstehen oder es darf nicht verpfändet sein)

    Der Rest kann über die so genannte Muskelhypothek (Selbst- und Nachbarschaftshilfe) abgedeckt werden.

  • Vorhaben, deren Förderung offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre, insbesondere wenn das vorhandene Vermögen bereits ausreichen würde, um den Antragsteller angemessen mit Wohnraum zu versorgen.

Fristen

Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. der Unterzeichnung des Bauwerkvertrages oder des Abschlusses des Kaufvertrages gestellt werden und auch schriftlich bewilligt werden.

Davon abweichend können Sie ohne unsere schriftliche Bewilligung bei einer Zwangsversteigerung mitbieten. In diesem Fall muss der Antrag unverzüglich nach dem Zuschlag bei uns eingereicht werden, um die Voraussetzungen für die Gewährung im Nachhinein prüfen zu können.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen dem Antrag beizulegen sind, können bei jedem Einzelfall abweichen. Eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung ist hilfreich.

Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kosten

keine

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 27.10.2023