Förderprogramm Schallschutz
Das Förderprogramm Schallschutz der Stadt Friedrichshafen bezuschusst Schallschutzfenster in bewohnten Altgebäuden (Baujahr bis 1992) in den drei Förderzonen der Einflugschneise sowie in stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, die tagsüber einem Dauerschallpegel von mindestens 70 dB(A) oder nachts mindestens 60 dB(A) ausgesetzt sind.
Die aktuellen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular stehen als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung oder können beim Bauordnungsamt und beim Amt für Stadtplanung und Umwelt / Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt angefordert werden.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Förderung sowie technische Details entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinen.
Ablauf
Den Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinen und dem Förderantrag.
Der Förderantrag ist beim Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Charlottenstraße 12 einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für Zuschüsse aus dem Schallschutzprogramm erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinen und dem Förderantrag.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 21.02.2022