Zweitwohnungssteuer – Meldung eines Zweitwohnsitzes

Wer im Stadtgebiet Friedrichshafen eine Zweitwohnung bezieht, hat der Stadtverwaltung/Stadt- und Stiftungspflege, Abteilung Steuern, dies unabhängig von den melderechtlichen Pflichten innerhalb eines Monats nach dem Einzug anzuzeigen.

Ausführliche Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie in der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (siehe Rechtsgrundlage).

Zuständigkeit

Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 51230

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Maßgeblich für die Steuerpflicht ist in erster Linie das Meldeverhältnis. Von der Steuer befreit sind lediglich Zweitwohnungsnutzer, die verheiratet sind und sich aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in Friedrichshafen aufhalten. Ein Nachweis ist erforderlich (z.B. Lohnbescheinigung). Personen, die eine Wohnung in Friedrichshafen für private Zwecke unterhalten und nicht gemeldet sind, sind nach der Zweitwohnungssteuersatzung verpflichtet, bei der Steuerabteilung der Stadt Friedrichshafen unaufgefordert eine Erklärung abzugeben, aus der die genutzte Wohnfläche bzw. Miete hervorgeht.

Studenten, die außerhalb Friedrichshafens studieren, bei ihren Eltern jedoch noch einen Zweitwohnsitz angemeldet haben empfehlen wir, ihr Meldeverhältnis zu überprüfen. Ein Wohnsitz muss nur dann angemeldet werden, wenn man sich länger als 6 Monate im Jahr in Friedrichshafen aufhält. Studenten, die an Fachhochschulen bzw. Universitäten außerhalb Friedrichshafens eingeschrieben sind fallen in der Regel nicht darunter. Wird allerdings der Zweitwohnsitz in Friedrichshafen weiterhin aufrechterhalten gehen wir von einem Aufenthalt von über 6 Monaten in Friedrichshafen aus.

Studenten, die in Friedrichshafen studieren, hier wohnen und sich damit länger als 6 Monate hier aufhalten, sind nach dem Meldegesetz verpflichtet sich mit dem Hauptwohnsitz anzumelden. Dadurch wird die Steuerpflicht vermieden.

Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand (zuzügl. Nebenkosten) berechnet. Bei im Eigentum des Nutzers stehenden Wohnungen wird die Jahreskaltmiete unter Zugrundelegung des Mietspiegels der Stadt Friedrichshafen geschätzt. 

Sonstiges

Bitte beachten Sie, dass man ab dem 16. Lebensjahr selbständig meldepflichtig ist und somit ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben muss.

Fristen

Innerhalb eines Monats nach dem Einzug anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
Kinderpass bzw. Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 10.11.2021