Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragen

Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie als Fachbetrieb eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt.

Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 „Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postanschrift
Postfach: 26 66
72016 Tübingen
Tel. 07071 757-0
Fax 07071 757-3190


Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der notwendigen personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung im notwendigen Umfang

Ablauf

Nachdem Sie die Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form werden die folgenden Informationen beziehungsweise Unterlagen benötigt:

  • Angaben zum antragstellenden Unternehmen und zur vertretungsberechtigten Person
  • Angaben zu unselbständigen Zweigniederlassungen
  • Angaben zu sachkundigen verantwortlichen Personen, inklusive Datum des Fortbildungslehrgangs
  • Angaben zu fachkundigen Personen für die Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Angaben zu befähigten Personen zur Bedienung, Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte
  • Anzahl weiterer Beschäftigter, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen
  • Angaben zu sonstigem Fachpersonal
  • Angaben zur sicherheitstechnischen Ausstattung
    • Geräte
    • Personenschleusen
    • Materialschleusen
    • Filteranlagen
    • Industriestaubsauger
    • Hochleistungsvakuumsauggeräte
    • Abwassersammelbehälter, Abwasserfilteranlagen
    • Unterdrucküberwachungs- und -registriergeräte
    • Niederdruckspritzgeräte
    • Atemschutz mit/ohne Gebläseunterstützung
    • Schutzkleidung
    • Einrichtungen zur Gerätereinigung
    • Verfestigungsanlagen
    • Sonstige Abfallbehandlungsanlagen
    • Kommunikationsgeräte
    • Pausen-/Bereitschaftsräume
    • Sanitäre Einrichtungen
  • Abfallentsorgung
  • Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung

Kosten

2100 € bis 7000 €

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

13.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg