Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei der Stadt Friedrichshafen erfahren.
Zuständigkeit
Wahlen & Statistik
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 2181
wahlen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Wir schicken Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, melden Sie sich bei uns.
Ablauf
Sie können den Wahlschein beantragen:
- persönlich
- durch eine andere Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen hat
- schriftlich
Hinweis: Verwenden Sie für Ihren Antrag wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung. Füllen Sie die maßgeblichen Antragsfelder aus und senden Sie die Benachrichtigung an Ihre Gemeinde zurück. Sie können den Wahlschein auch per Telegramm, Fernschreiben, Fax, E-Mail oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragen. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- wenn aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, sollten Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, mitteilen.
- online – weitere Informationen unter www.wahlen.friedrichshafen.de
Sie erhalten den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugeschickt.
Fristen
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Erforderliche Unterlagen
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Kosten
bei Versand per Post: Versandkosten
Rechtsgrundlage
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:
Zugehörige Lebenslagen
- Behinderung
- Bundestagswahl
- Bürgermeisterwahlen
- Erleichterungen und Hilfen
- Europawahl
- Kommunalwahlen
- Landtagswahl Baden-Württemberg
- Stimmabgabe
- Stimmabgabe
- Wahlen und Bürgerbeteiligung
- Wahlhandlung (Stimmabgabe)
- Wahlhandlung (Stimmabgabe)
- Wahlhandlung (Stimmabgabe)
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
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