Voranmeldung der Eheschließung
Mit der Voranmeldung der Eheschließung können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für die Nutzung des Onlinedienstes „Voranmeldung der Eheschließung“ bestehen keine Einschränkungen in der Nutzergruppe.
Zuständigkeit
Das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ablauf
Über den Onlinedienst „Voranmeldung der Eheschließung“ können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden:
- Nach Eingang des Antrages nehmen die Mitarbeitenden des Standesamtes Kontakt zu Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen Termin zur persönlichen Anmeldung der Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.
- Bei diesem Termin müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden. Welche Dokumente dies in ihrem individuellen Fall sind, teilen Ihnen die Mitarbeitenden des Standesamtes auf Basis der von Ihnen in der Voranmeldung der Eheschließung gemachten Angaben mit.
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Mit der Voranmeldung der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, unverbindlich bereits vorliegende Dokumente, beispielsweise Identitätsnachweise, Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Meldebescheinigungen, Urkunden und sonstige Unterlagen, bereits vorab an das Standesamt zu übermitteln.
Welche Unterlagen erforderlich sein können, entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen auf Service-BW. Bitte beachten Sie, dass die die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen kann.
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg
Kosten
Die Voranmeldung zur Eheschließung ist kostenfrei. Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung erfahren Sie im Standesamt.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab
Rechtsgrundlage
- § 11 ff. Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- § 1303 ff. Ehefähigkeit
Freigabevermerk
17.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg