Vermieterprämie – Wohnraum anbieten – risikofrei vermieten
Die Stadt Friedrichshafen ist bei der Suche nach verfügbarem Wohnraum für Menschen auf der Flucht und sonstigen bedürftigen Haushalten sehr aktiv.
Jede Eigentümerin wünscht sich einen solventen Mieter, der die Mietzahlung während der gesamten Mietdauer garantieren kann, eine positive Bonität vorweist und anfallende Reparaturen (durch den Mieter verursacht) schnellstmöglich fachgerecht beheben lässt. Bei einer Anmietung durch die Stadt Friedrichshafen sind die genannten Punkten abgedeckt.
Wer über freien Wohnraum verfügt und ihn entweder an die Stadt oder direkt an Personen vermietet, die bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend gemeldet sind, bekommt einmalig eine Prämie in Höhe von bis zu 500 Euro pro Nutzer/Mieter.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Wohnraum für Geflüchtete und Obdachlose
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54254 (Vermieterprämie)
wohnraum@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Um die Prämie zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Wohnraum muss gut erhalten und in zweckentsprechender Größe sein.
- Diese Prämie muss schriftlich beantragt werden.
- Der Antrag kann bis zu sechs Monate nach Mietvertragsbeginn eingereicht werden.
- Die Höhe der Miete muss innerhalb der anerkannten Kosten der Unterkunft des Landratsamtes liegen und zugleich auch die ortsübliche Vergleichsmiete wiederspiegeln
- Ausgenommen sind Wohnungen, für die eine Mietpreisbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau besteht
- Die Vermietung muss an einen Haushalt erfolgen, der seit mindestens sechs Monaten bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend gemeldet ist oder der direkt aus der vorläufigen Unterbringung des Landkreises kommt. (Ausnahme: Räumungsklage)
Ablauf
Es handelt sich um eine zweistufige Vermieterprämie:
1. Schritt
Es wird eine geeignete Wohnung durch die Stadt Friedrichshafen angemietet. Für die Laufzeit dieses Vertrages hat der Vermieter bezüglich der Mietzahlungen und der Behebung denkbarer Schäden an der Wohnung (welche die Nutzerin zu vertreten hat) die absolute Sicherheit.
Für jede zugewiesene Person erhält der Vermieter eine Prämie in Höhe von 250 Euro. Die Stadt sucht die Bewohner und Bewohnerinnen aus, Belegungswünsche können dabei vom Vermieter geäußert werden.
2. Schritt
Weitere 250 Euro zahlt die Stadt, wenn eine anschließende Vermietung an die dort wohnhaften Bewohner zustande kommt. Den Zeitpunkt, wann das Mietverhältnis von der Stadt auf die Bewohner übergeht, bestimmt der Vermieter selbst.
Wird der Wohnraum jedoch direkt an Bewohner vermietet, die bei der Stadt Friedrichshafen als wohnungssuchend gemeldet sind (seit mindestens sechs Monaten), zahlt die Stadt 500 Euro Prämie pro Mieterin beziehungsweise Mieter. Wird eine Wohnung zum Beispiel direkt an eine fünfköpfige Familie vermietet, liegt die Vermieterprämie bei 2.500 Euro.
Sonstiges
Der Zuschuss wird nach Vorlage des unterschriebenen Mietvertrags und des Nachweises über den Einzug der Mieter ausbezahlt. Gegebenenfalls erfolgt seitens der Stadt Friedrichshafen auch eine Überprüfung vor Ort.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Das Formular, um Wohnraum online zu melden ist unter www.friedrichshafen.de/wohnungsangebotsformular zu finden.
Kosten
keine
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 13.04.2021