Ver­brei­tung des Eu­ro­päi­schen Ge­dan­kens - För­de­rung be­an­tra­gen

Sie planen ein Projekt, mit dem der europäische Gedanke gefördert werden soll?

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss des Landes erhalten.

Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind die europäischen Grundwerte.
Im gemeinsamen Engagement und persönlichen Austausch lassen sich diese Werte besonders gut erfahren und erleben.

Die einzelne Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 1.000 EUR.

On­line­an­trag & For­mu­la­re

Zu­stän­dig­keit

Staats­mi­nis­te­ri­um Ba­den-Würt­tem­berg
Ri­chard-Wag­ner-Stras­se 15
70184 Stutt­gart
Tel. 0711/2153-0
Fax 0711/2153-340

In­for­ma­tio­nen & Öff­nungs­zei­ten

Leis­tungs­de­tails

Vor­aus­set­zun­gen

  • Den An­trag stel­len kön­nen Sie z.B. als:
    • Ein­zel­per­son,
    • Ver­ein,
    • Ver­band,
    • Mu­se­um,
    • Schu­le, Bil­dungs- und sons­ti­ge Ein­rich­tung,
    • Be­hör­de, die nicht zur Lan­des­ver­wal­tung ge­hört.
  • Sie pla­nen ein Pro­jekt mit Eu­ro­pa-Be­zug, zum Bei­spiel:
    • eine Stu­di­en­fahrt nach Straß­burg,
    • eine Ver­an­stal­tung im Rah­men einer Städ­te­part­ner­schaft,
    • ein Schul­fest oder eine Klas­sen­fahrt,
    • ein Pro­jekt im Rah­men einer Kin­der­be­treu­ung, zum Bei­spiel "Wir ko­chen eu­ro­pä­isch"
    • oder wäh­rend eines Fe­ri­en­pro­gramms.
  • Sie haben vor­aus­sicht­lich eine Fi­nan­zie­rungs­lü­cke, die Sie nicht an­der­wei­tig de­cken kön­nen. Ziel ist es, dass Sie Ihr Pro­jekt vor­ran­gig mit Ei­gen- und Dritt­mit­teln fi­nan­zie­ren.
  • Sie sind noch in der Pla­nungs­pha­se. Das be­deu­tet, dass Sie noch keine Ver­trä­ge für das Pro­jekt ab­ge­schlos­sen haben wie z.B. Miet-, Dienst­leis­tungs- oder Lie­fer­ver­trä­ge.
  • Für das Pro­jekt be­steht ein Ba­den-Würt­tem­berg-Be­zug. Das heißt, es wird zum Bei­spiel in Ba­den-Würt­tem­berg durch­ge­führt.  

Ab­lauf

  1. Fül­len Sie das An­trags­for­mu­lar (PDF) und die wei­te­ren An­trags­un­ter­la­gen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß aus.
  2. Dru­cken Sie den aus­ge­füll­ten An­trag aus, un­ter­schrei­ben Sie ihn per­sön­lich.
    • wenn vor­han­den: Stem­pel Ihrer In­sti­tu­ti­on
  3. Scan­nen oder fo­to­gra­fie­ren Sie den An­trag mit den ent­spre­chen­den An­la­gen und Nach­wei­sen.
  4. Schi­cken Sie alles per E-Mail oder dru­cken Sie den An­trag mit den Un­ter­la­gen aus und sen­den ihn mit der Post an die zu­stän­di­ge Stel­le.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Betrag festgelegt ist, mit dem Sie rechnen können.

Der Förderbetrag wird nur dann an Sie ausgezahlt, wenn Sie

  • das Pro­jekt auch tat­säch­lich durch­füh­ren und
  • ihn in­ner­halb von drei Mo­na­ten nach der Aus­zah­lung für das Pro­jekt ver­wen­den.

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie durch einen Bericht und Nachweise wie z.B. Rechnungen oder Quittungen belegen, dass Sie den Förderbetrag zweckentsprechend für das Projekt verwendet haben. Nur dann dürfen Sie des ausgezahlten Förderbetrag auch wirklich behalten.

Sons­ti­ges

keine Angabe

Fris­ten

keine

Das Projekt hat noch nicht begonnen. Das heißt, Sie dürfen noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben, z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.

Er­for­der­li­che Un­ter­la­gen

  • An­trag mit Pro­jekt­plan - ge­naue Be­nen­nung der Pro­jekt­lauf­zeit, Pro­jekt­be­ginn und -ende
  • Er­klä­rung zum An­trag
  • Kos­ten- und Fi­nan­zie­rungs­plan

Kos­ten

keine

Be­ar­bei­tungs­dau­er

in der Regel 3 bis 6 Wochen

Die Bearbeitungsdauer im Einzelfall ist abhängig vom Antragsumfang.

Sie können zu einer schnellen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Ihren Antrag sorgfältig ausfüllen und vor der Antragstellung noch einmal prüfen.

Gerne können Sie sich auch vor der Antragstellung telefonisch oder über E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Rechts­grund­la­ge

Frei­ga­be­ver­merk

09.02.2022 Staatsministerium Baden Württemberg