Überwachung preisgebundener Wohnungen
Die Stadt Friedrichshafen ist verpflichtet, Belegungs- und Mietpreisbindungen beim preisgebundenen Wohnraum zu überwachen.
Zuständigkeit
Wohnungsbindung/-förderung: Wohnberechtigungsschein, Häfler WoPro, Betreute Seniorenmietwohnungen
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 4257
wohnen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Die Überwachung preisgebundener Wohnungen umfasst im wesentlichen folgende Kernbereiche.
• Überwachung der Belegungsbindung:
Bei der Neubelegung einer geförderten Wohnung, überprüft die Stadt Friedrichshafen, ob der Mieter im Besitz eines gültigen, auf die Wohnung passenden Wohnberechtigungsscheines ist.
Dies gewährleistet, dass eine preisgebundene Wohnung nur berechtigten Wohnungssuchenden überlassen wird.
• Überwachung der Mietpreisbindung
Der Vermieter einer preisgebundenen Wohnung darf höchstens eine Kaltmiete erheben, welche sich aufgrund der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen vom 10.11.2008 ergibt, oder in der Förderzusage vereinbart wurde. Der Vermieter muss bei einer Neuvermietung unaufgefordert eine Mehrfertigung des Mietvertrages der Stadt Friedrichshafen überlassen. Durch diese Verpflichtung des Vermieters, wird die Kontrolle von Amtswegen durchgeführt. Der Mieter selbst kann auch während der Laufzeit seines Mietvertrages die Überprüfung seiner Miete bei der Stadt Friedrichshafen beantragen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 12.03.2021