Sühneverfahren / Privatklage
Sind Sie Opfer einer Straftat, wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Körperverletzung geworden, so können Sie die Strafverfolgung dieser Tat durch eine Privatklage zum örtlich zuständigen Amtsgericht erwirken. Bei einigen Delikten muss allerdings zuvor ein Sühneversuch zwischen den Beteiligten erfolgt sein, sofern Opfer und Täter in derselben Gemeinde wohnen.
Zuständigkeit
Herr Krämer
Rechtsamt
Abteilungsleitung, Sachgebietsleitung
Gebäude: Fallenbrunnen 16
Raum E.090
Tel. +49 7541 203 2301
rechtsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Opfer einer Straftat, wie z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch oder Körperverletzung geworden
Ablauf
Bei der Gemeinde, in der die Beteiligten wohnen (Vergleichsbehörde) findet auf Antrag des Betroffenen eine Sühneverhandlung mit den Parteien statt, in der auf eine gütliche Erledigung der Sache hingewirkt wird. Sie können sich dabei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Erst wenn der Sühneversuch scheitert und ein Vergleich nicht zustande kommt, ist der Weg zum Amtsgericht eröffnet.
Sonstiges
Erst wenn der Sühneversuch scheitert und ein Vergleich nicht zustande kommt, ist der Weg zum Amtsgericht eröffnet.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Gebühr für das Sühneverfahren liegt zwischen 10,00 und 50,00 EUR.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 16.05.2011