Senioren- und behindertengerechtes Wohnen
Die Stadt Friedrichshafen fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den barrierefreien Umbau von bestehenden Gebäuden oder Wohnungen.
Ziel der städtischen Förderung ist es, die Versorgung von älteren und behinderten Menschen mit geeignetem Wohnraum zu verbessern sowie deren dauerhaften Verbleib in Bestandswohnungen zu ermöglichen.
Die Zuschüsse sind eine freiwillige Sozialleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Sie sind keine öffentlichen Mittel im Sinne des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG).
Der verlorene Baukostenzuschuss kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Aufzug (soweit er zur Barrierefreiheit erforderlich ist)
Der Aufzug muss in der Art gestaltet sein, dass die Benutzung mit einem Rollstuhl problemlos möglich ist. - Alternativ: Treppenlift
Der Treppenlift Innerhalb eines Einfamilienhauses oder einer Maisonettwohnung muss problemlos mit einem Rollstuhl benutzt werden können.
- Sanitär
Die Sitzhöhe des WC beträgt 48 cm und ist bei Bedarf höhenanpassbar. Der Dusch- und Umsteigeplatz ist stufenlos begeh- und befahrbar.
- Eingangs- und Zimmertüren
Schwellenlose Übergänge: höchstens 2 cm Schwellenhöhe zur Türabdichtung sowie ausreichende Türbreite (80 cm) im gesamten Objekt.
Sollte dies bautechnisch im gesamten Objekt nicht möglich sein, kann die Maßnahme auf die Hauptwohnräume beschränkt werden.
- Hauszugang: Rampe
Komfortabler Hauszugang der eine leichte Begeh- und Befahrbarkeit ermöglicht.
Die Höhe des verlorenen Baukostenzuschusses für den barrierefreien Umbau orientiert sich an der Maßnahme, die durchgeführt werden soll:
- Aufzug / Treppenlift – Maximale Förderung 2.500 Euro
- Sanitär – Maximale Förderung 1.500 Euro
- Eingangs- und Zimmertüren – Maximale Förderung 500 Euro
- Hauszugang: Rampe – Maximale Förderung 500 Euro
Sollten die tatsächlichen Kosten weniger als die genannte Förderung ausmachen, reduziert sich der Zuschuss auf diesen Betrag. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahmen ausbezahlt.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Wohnungsbindung/-förderung: Seniorengerechtes Wohnen
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 4252
wohnen@friedrichfen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigung
Eigentümer und Vermieter von bestehenden Gebäuden in Friedrichshafen sowie von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Friedrichshafen sind antragsberechtigt.
Für eine Bewilligung von größeren Projekten ab 5 Wohneinheiten bedarf es der Einzelfallentscheidung des zuständigen beschließenden Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Friedrichshafen. Erst nach dessen Beschluss kann eine Entscheidung über den Antrag ausgesprochen werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Um sich den Zuschuss zu sichern, muss der Antrag vor Abschluss der Umbaumaßnahme eingereicht werden. Empfehlenswert ist die Integration in bauliche Vorhaben bereits zu Beginn der Planung. Planungsgrundlage ist hierbei die DIN 18040 Teil 2 (in der jeweils gültigen Fassung oder an deren Stelle tretende Regelung), wobei die zuschussgewährende Stelle in Absprache mit dem Zuschussnehmer Abweichungen zulassen kann. Der Bauherr hat die besonderen Vorgaben des Zuwendungsempfängers zu beachten.
Eine Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich. Sollte es jedoch zu einer Überfinanzierung kommen, steht der Stadt Friedrichshafen das Recht zu, den verlorenen Zuschuss entsprechend zu kürzen.
Ablauf
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bereits vor Abschluss der Maßnahme eingereicht werden muss.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag in einfacher Ausfertigung
- Kostenvoranschläge
- Grundriss und Ansichten des Objekts
- Bilder des Objekts im Ist-Zustand
Kosten
keine
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 01.04.2020