Förderung von Schülerferienaufenthalten

Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung fördert auf Antrag Schülerferienaufenthalte von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre, die in Friedrichshafen wohnen.

Zuschussempfänger ist der Veranstalter. Dieser muss von den Teilnehmern angemessene Kostenbeiträge verlangen – ansonsten kann der Zuschuss gekürzt oder abgelehnt werden. Die Zuschüsse müssen zur Verbilligung der Kostenbeiträge der Teilnehmer verwendet werden.

Der Zuschuss beträgt 6,10 Euro pro Teilnehmer und Ferientag. Für schwerbehinderte Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent wird der doppelte Zuschuss ausgezahlt.

Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 53102

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Förderfähig sind Veranstaltungen eines Trägers der Jugendhilfe, die der Erholung und der Gemeinschaftspflege dienen.

Der Veranstalter muss die nötige öffentliche Anerkennung haben. Andernfalls kann die Veranstaltung nur bezuschusst werden, wenn der Veranstalter ein örtlicher Verein ist und die Veranstaltung von ausgebildeten Jugendleitern oder in der Jugendarbeit erfahrenen erwachsenen Personen betreut wird.

Hinweis: Veranstaltungen von Schulen, gewerblichen Unternehmen und nicht gemeinnützigen Organisationen können nicht gefördert werden.

Die Mindestdauer des Ferienaufenthalts beträgt fünf, die Höchstdauer 21 Tage. Der An- und Abreisetag werden als je ein Ferientag gezählt. Es müssen mindestens sieben Schüler oder Auszubildende an der Ferienmaßnahme teilnehmen.

Ablauf

Der Veranstalter muss für jede Ferienveranstaltung einen eigenen Antrag bei der zuständigen Stelle einbringen.

Fristen

Der Antrag muss bis spätestens einen Monat nach Ende des Ferienaufenthalts gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Teilnehmerliste, aus der hervorgeht, wie viele Teilnehmer aus Friedrichshafen teilgenommen haben

Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Belege und Einzelnachweise verlangen.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss bis spätestens einen Monat nach Ende des Ferienaufenthalts gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 13.10.2010