Schadensmeldung - Straßenschaden melden
Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Zuständigkeit
Die Autobahn GmbH des Bundes
Friedrichstraße 71
10117 Berlin
Informationen & Öffnungszeiten
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Sonstiges
Keine.
Fristen
- Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Rechtsgrundlage
Bezugsort
Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.
Freigabevermerk
21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg