Reisepass oder vorläufiger Reisepass
Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).
Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).
In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Falls auch der Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer: 5 Werktage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.
Hinweis: Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.
Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.
Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52140
Tel. +49 7541 203 52142
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52157
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, beispielsweise
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
- Annahme, dass sich der Passbewerber einer Strafverfolgung oder einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will.
Einem Passinhaber kann der Pass entzogen werden, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen würden.
Der Passinhaber ist verpflichtet, der Passbehörde
- unverzüglich den Pass vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist,
- auf Verlangen den alten Pass beim Empfang eines neuen Passes abzugeben,
- den Verlust des Passes und sein Wiederauffinden anzuzeigen,
- den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
- anzuzeigen, wenn er aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eingetreten ist.
Nähere Informationen zum Verlust eines Reisepasses erhalten Sie im gleichnamigen Kapitel.
Ablauf
Sie müssen Ihren Reisepass persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Der Antrag wird vor Ort in der Passbehörde aufgenommen. Sie müssen nur unterschreiben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
Eine Unterschrift ist bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass in der Passbehörde abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Dafür wird zusätzlich ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten, der Bundesdruckerei GmbH, nach der Herstellung an die antragstellende Passbehörde verschickt. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Reisepass abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Passbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Reisepass selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Passbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
Sie müssen Ihren alten Reisepass beim Empfang des neuen Reisepasses abgeben.
Auf Wunsch können Sie Ihren alten Reisepass entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
Sonstiges
Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt (sie enthalten auch nach der Einführung biometrischer Reisepässe keine Biometrie).
Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel "Namensänderung im Reisepass".
Fristen
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
- ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
Ab einer Körpergröße von 1,20 Meter haben Sie im Bürgerservice des Rathauses, Adenauerplatz 1 die Möglichkeit für 7,14 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen. - bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis) – sofern vorhanden
- Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit (unter Umständen genügt hierfür der ungültige amtliche Lichtbildausweis)
- bei Änderung des Namens
- durch Heirat: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde
- durch Scheidung: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
Hinweis: Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.
Achtung: Sollte Ihr bisheriges Dokument nicht in Friedrichshafen ausgestellt worden sein, benötigen wir eine Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde ggf. Namensänderung
- unter 18 Jahren zusätzlich Zustimmungserklärung und Ausweis (Kopie) beider Elternteile
Kosten
- für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 70 Euro/102 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro/59,50 Euro
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils 32 Euro
- für einen vorläufigen Reisepass: 26 Euro
Bearbeitungsdauer
Längere Bearbeitungsdauer bei Passanträgen! Bis zu 10 Wochen.
Die derzeitige Bearbeitungszeit ist auf bis zu 10 Wochen angestiegen. Grund hierfür sind die längeren Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei auf welche die Stadtverwaltung keinen Einfluss hat.
In Express-Verfahren ist mit einer schnellen Lieferung des Reisepasses innerhalb von fünf Werktagen zu rechnen. Das Expressverfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. In diesem Fall sollte der Antragsteller aber vorab klären, ob die visafreien Einreise in den Zielstaat nur mit einem elektronischen Reisepass möglich ist. Da eine Stornierung eines beantragten Passes ist nicht möglich, kommen bei Ausstellung eines vorläufigen Passes zusätzliche Kosten auf den Antragsteller zu.
Rechtsgrundlage
- Passgesetz (PassG) (§ 1 Passpflicht, §4 Passmuster, § 5 Gültigkeitsdauer, § 6 Ausstellung eines Passes, § 7 Passversagung, § 8 Passentziehung, § 19 Zuständigkeit)
- Passverordnung (PassV) (§ 1 Muster für den Reisepass, § 15 Gebühren)
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 24.07.2024