Reinigungs-, Räum- und Streupflicht
Durch die Streupflichtsatzung werden die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen
- werktags bis 7 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr
zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.
Zuständigkeit
Frau Lenz
Abteilung Mobilität und Verkehr
Raum 1.10
Tel. +49 7541 203 2112
m.lenz@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Die Eigentümer und Besitzer des an die öffentliche Fläche (Straßen, Gehweg usw.) angrenzenden Grundstücks werden angeschrieben und aufgefordert, die öffentliche Fläche entsprechend der Streupflichtsatzung zu räumen, zu bestreuen und zu reinigen.
Sonstiges
Wird gegen die Streupflichtsatzung verstoßen, überprüft und fotografiert der Außendienst der zuständigen Abteilung vorort.
Fristen
keine Angabe
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Bei einem Verstoß gegen die Streupflichtsatzung kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 04.01.2022