Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Durch die Streupflichtsatzung werden die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege und die weiteren in § 3 der Streupflichtsatzung genannten Flächen

  • werktags bis 7 Uhr,
  • an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr

zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Zuständigkeit

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Die Eigentümer und Besitzer des an die öffentliche Fläche (Straßen, Gehweg usw.) angrenzenden Grundstücks werden angeschrieben und aufgefordert, die öffentliche Fläche entsprechend der Streupflichtsatzung zu räumen, zu bestreuen und zu reinigen.

Sonstiges

Wird gegen die Streupflichtsatzung verstoßen, überprüft und fotografiert der Außendienst der zuständigen Abteilung vorort.

Fristen

keine Angabe

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Bei einem Verstoß gegen die Streupflichtsatzung kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 04.01.2022

Zugehörige Lebenslagen