Rechtsauskunft / Rechtsauskünfte / Rechtsberatung

Wenn Sie in einer Behördenangelegenheit eine rechtliche Auskunft oder Information benötigen, können Sie sich an die zuständige Behörde/ das zuständige Amt wenden.

Beachten Sie aber, dass das Rechtsamt der Stadt Friedrichshafen nicht dazu befugt ist, einem rechtssuchenden Bürger in seiner Angelegenheit Rechtsauskünfte zu geben oder ihn rechtlich zu beraten. Hierzu können Sie die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Einkommensschwache Bürger haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beratung durch einen Rechtsanwalt gegen eine geringe Gebühr von 10 EUR. Hierzu muss beim örtlich zuständigen Amtsgericht ein Berechtigungsschein beantragt werden. Im Falle eines Klageverfahrens kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 16.05.2011

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