Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
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Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Frau Nothelfer
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Raum 1.06
Tel. +49 7541 203 2121
b.nothelfer@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Friedrichshafen in der Sondernutzungsatzung mit den Sondernutzungsrichtlinien und der Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen u. a.
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Ablauf
Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis mit den zugehörigen Plakataufklebern. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Sonstiges
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Fristen
Mindestens 14 Tage vor der Plakatierung
Erforderliche Unterlagen
- Plakatierungsantrag
- Plakatmuster
Kosten
45,00 Euro für die Plakatierung (Sondernutzung) zzgl. 25,00 Euro Verwaltungsgebühr
Rechtsgrundlage
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Friedrichshafen
- Sondernutzungssatzung der Stadt Friedrichshafen
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Sondernutzung)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzung)
- § 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Straßenanlieger)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrshindernisse)
- § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 11.11.2022
Zugehörige Lebenslagen
* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.