Parkerleichterungen für ehrenamtlich Tätige in der Pflege, Versorgung und Betreuung sowie in der Ausbildung und Betreuung im sportlichen Bereich
Die Stadt Friedrichshafen bietet Parkerleichterungen für im Stadtgebiet ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Organisationen im Bereich Pflege, Versorgung und Betreuung sowie für Ausbilder und Betreuer im sportlichen Bereich an. Das heißt, sie können während des ehrenamtlichen Einsatzes auf bestimmten Parkplätzen kostenfrei das Auto parken.
Ehrenamtlich Tätige in der Pflege, der Versorgung und Betreuung können während ihrer Tätigkeit oder ihres Dienstes im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinautomaten innerhalb der zulässigen Höchstparkdauer parken, ohne diese zu bedienen. Außerdem dürfen sie in Bereichen mit Bewohnerparkvorrechten ihr Auto während des ehrenamtlichen Einsatzes abstellen.
Menschen, die sich ehrenamtlich in der Ausbildung und der Betreuung im sportlichen Bereich engagieren, können außerdem während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen am Hallenbad, an den Freibädern und den Sportanlagen kostenlos parken.
Organisationen und Vereinigungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, sowie ehrenamtlich tätige Einzelpersonen in der Pflege, Versorgung und Betreuung oder Ausbilder und Betreuer im sportlichen Bereich können die Parkerleichterungen beantragen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Frau Nothelfer
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Raum 1.06
Tel. +49 7541 203 52121
b.nothelfer@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Frau Lenz
Abteilung Mobilität und Verkehr
Raum 1.10
Tel. +49 7541 203 52112
m.lenz@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzung, um eine Parkerleichterung zu erhalten, ist dass die Personen, die sich in der Pflege, Versorgung und Betreuung engagieren, dies längerfristig und nicht vorübergehend oder einmalig tun. Ihre Arbeit darf sich außerdem nicht auf enge Familienangehörige beziehen. Sie müssen eigenverantwortlich Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, krank oder gesund und in allen Lebenssituationen betreuen und versorgen. Die Parkerleichterung kann nur dann gewährt werden, wenn die Arbeit grundsätzlich unentgeltlich oder nur gegen eine Aufwandsentschädigung verrichtet wird. Auch die ehrenamtlichen Betreuer und Ausbilder im Sport dürfen ihre ehrenamtliche Arbeit nicht nur vorübergehend oder einmalig tun. Für diesen Personenkreis ist die Parkerleichterung nur am Hallenbad, an den Freibädern und Sportanlagen im Stadtgebiet gültig.
Ablauf
Anträge auf Parkerleichterung können beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Abt. Mobilität und Verkehr angefordert werden. Außerdem kann der Antrag als PDF-Datei abgerufen werden.
Der Antrag kann nur von der gemeinnützigen Organisation bzw. vom gemeinnützigen Verein gestellt werden.
Sonstiges
Der Parkausweis ist ein Jahr gültig und muss im Original im Auto während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit gut sichtbar ausgelegt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 04.01.2022